Wenn in den Rentenzahlungen für 2019 Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre enthaltenen sind, müssen die Nachzahlungen gesondert angegeben werden. Ist dies bei Ihnen der Fall, wählen Sie bitte "Ja" aus.
Dabei sind die Nachzahlungen für das Veranlagungsjahr 2019 nicht mit einzutragen. Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt.
Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind nicht steuerbegünstigt und daher hier nicht einzutragen.