Welche Kosten für Schwangerschaft und Geburt kann ich angeben?
Alle Kosten, die Ihnen wegen einer Schwangerschaft und der Geburt eines Kindes entstehen, können Sie steuerlich geltend machen. Diese Kosten sind außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art und wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Davon zieht das Finanzamt allerdings Ihre zumutbare Belastung ab. Vorher müssen Sie noch die Beträge abziehen, die von der Krankenkasse oder einer Krankenversicherung erstattet wurden.
Zu den Ausgaben, die das Finanzamt anerkennt, gehören beispielsweise die Kosten für eine Hebamme, für einen Arzt oder Medikamente. Auch Fahrtkosten zum Arzt oder zum Krankenhaus oder nach der Geburt zum Kinderarzt werden anerkannt. Kursgebühren für eine Geburtsvorbereitung und die Rückbildungsgymnastik können Sie ebenfalls absetzen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Dies muss Ihnen Ihr Arzt bescheinigen. Anerkannt werden auch die Ausgaben für eine künstliche Befruchtung, nicht jedoch nach einer freiwilligen Sterilisation.
Prinzipiell können Sie alle Kosten rund um Schwangerschaft und Entbindung geltend machen, sofern diese medizinisch notwendig sind, also vom Arzt verordnet wurden. Sie können auch die Ausgaben für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, z.B. Eisenpräparate angeben, sobald diese vom Arzt verordnet werden.
Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Kosten anerkannt. Bei Fahrten mit dem eigenen Pkw können Sie die Kosten mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer absetzen. Besuchsfahrten zu Mutter und Kind ins Krankenhaus werden nur in besonderen Härtefällen als notwendig anerkannt.
Leistungen aus einer Krankenhaustagegeldversicherung müssen Sie auf Ihre Krankenhauskosten anrechnen, die Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung hingegen nicht.
Nicht als außergewöhnliche Belastungen angeben können Sie beispielsweise Umstandskleidung, die Erstausstattung für das Kind, Möbel für das Kinderzimmer oder den Umzug in eine größere Wohnung.
Tipp
Brauchen Sie nach der Geburt eine Haushaltshilfe, können Sie die Ausgaben hierfür unter den haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen. Die Ausgaben können in folgender Höhe steuermindernd berücksichtigt werden:
- 20 Prozent, maximal 510 Euro, für eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe,
- 20 Prozent, maximal 4.000 Euro, für eine sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfe sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen, die von selbständigen Dienstleistern erbracht werden.
Falls die Haushaltshilfe, egal ob geringfügig oder sozialversicherungspflichtig, nicht während des ganzen Jahres beschäftigt ist, werden die Höchstbeträge von 510 Euro bzw. 4.000 Euro nicht zeitanteilig gekürzt. Wird die Haushaltshilfe nur vorübergehend für längstens drei Monate zu einem Monatslohn unter 450 Euro beschäftigt, handelt es sich nicht um eine geringfügige, sondern um eine kurzfristige Beschäftigung. In diesem Fall sind die Aufwendungen - wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen - mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Vorteilhaft ist, dass Sie als Arbeitgeber für eine kurzfristig beschäftigte Haushaltshilfe keine Pauschalabgabe an die Minijobzentrale abführen müssen.
Über die Suche in unserem Steuer-Tool finden Sie weitere Informationen zu den Möglichkeiten, haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen.
(2019): Welche Kosten für Schwangerschaft und Geburt kann ich angeben?
Wie muss ich die Ausgaben für Schwangerschaft und Entbindung belegen?
Sie müssen die Ausgaben für Medikamente, Heilmittel oder spezielle Kurse, z.B. den Geburtsvorbereitungskurs durch Belege nachweisen. Außerdem verlangt das Finanzamt, dass Sie die Anwendungen als medizinisch notwendig nachweisen können. Hierzu brauchen Sie ein Attest vom Amtsarzt. Wichtig ist, dass das Attest ausgestellt wurde, bevor die Kosten entstanden.
Tipp
Sobald Sie ein Attest von Ihrem Arzt haben, das eine bestimmte Maßnahme oder ein Medikament empfiehlt, sammeln Sie die Quittungen. Die Ausgaben für Schwangerschaft und Entbindungen können Sie gemeinsam mit weiteren außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art absetzen, wenn Sie Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Erst am Jahresende ist wirklich klar, wie hoch Ihre Ausgaben für Heilmittel und Behandlungen tatsächlich sind.
Dann können Sie anhand unserer Übersicht berechnen, ob sich eine Angabe in der Steuererklärung lohnt, denn das Finanzamt zieht von den tatsächlichen Ausgaben Ihre zumutbare Eigenbelastung ab. Nur der verbleibende Betrag wirkt sich steuermindernd aus.
(2019): Wie muss ich die Ausgaben für Schwangerschaft und Entbindung belegen?