Dieser Text bezieht sich auf die
. Die Version die für die
Wer kann Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
Jeder, der Krankheitskosten nachweisen kann, kann sie auch in der Steuererklärung angeben. Hierzu brauchen Sie eine Quittung, eine Rechnung und in manchen Fällen ein ärztliches Attest. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie selbst die Ausgabe für eine eigene Krankheit, für die Ihres Ehepartners oder für ein Kind tätigen, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Es zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie die Rechnung bezahlt haben, nicht der Zeitpunkt, zu dem die Rechnung fällig wurde.
Wegeunfall
Haben Sie krankheitsbedingte Ausgaben in Zusammenhang mit einem Wegeunfall oder einem Arbeitsunfall, dann sollten Sie diese als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben angeben. Das gilt auch für Kosten, die wegen einer Berufskrankheit oder wegen einer krankheitsbedingten Umschulung entstehen. Der Vorteil ist, dass in diesem Fall eine zumutbare Belastung nicht angerechnet wird.
(2019): Wer kann Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
Was sind medizinische Hilfsmittel?
Hilfsmittel sollen durch Krankheit oder Behinderung bedingte Einschränkungen kompensieren. Besonderes Augenmerk liegt hier bei der Unterstützung der Entwicklung von Kindern und der Vermeidung einer drohenden Pflegebedürftigkeit.
Unter medizinischen Hilfsmitteln versteht man zum Beispiel:
- Hör- und Sehhilfen,
- Orientierungs-, Mobilitäts- oder Lesehilfen,
- Rollstühle (oder auch Gehhilfen),
- Prothesen, orthopädische Strümpfe etc.,
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte sowie
- weitere, ähnliche Hilfsmittel, die in individuellen Fällen benötigt werden.
(2019): Was sind medizinische Hilfsmittel?
Was kann ich als Krankheitskosten absetzen?
Als Krankheitskosten können Sie alle Ausgaben absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit einer Krankheit entstehen. Sie können diese in unbegrenzter Höhe als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung eintragen.
Das Finanzamt zieht automatisch die zumutbare Eigenbelastung ab, die sich nach Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder richtet. Diese Eigenbelastung liegt bei einem bis sieben Prozent Ihres Jahreseinkommens und wird bei allen allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt, zu denen auch die Krankheitskosten gehören.
Zu den Ausgaben, die Sie als Krankheitskosten angeben können, gehören
- die ärztliche Behandlung
- Heilbäder, Krankengymnastik etc.
- Pflegeleistungen
- Heilpraktiker oder Homöopath
- Medikamente
- Zuzahlungen in der Apotheke
- medizinische Hilfsmittel,
- einen Krankenhausaufenthalt
- Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Krankengymnastik usw.
Fahrtkosten: Wenn Sie mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zum Arzt fahren, können Sie die tatsächlich anfallenden Kosten absetzen, heben Sie also die Fahrkarten auf. Fahren Sie jedoch mit dem Auto, können Sie eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.
Auch die Kosten für einen Zahnersatz oder eine Kur können Sie angeben. Allerdings nicht die Ausgaben für einen Krankenbesuch oder Maßnahmen zur Vorbeugung einer Krankheit, wie eine Diät oder eine Rückenmassage zur Entspannung beispielsweise.
Tipp
Für Gesundheitskurse, die der Fitness oder der Gewichtsreduzierung dienen, die Ihnen der Arzt nicht verschreibt, sollten Sie versuchen, von Ihrer Krankenkasse eine Gutschrift über ein Bonusheft zu bekommen. Das bieten viele gesetzliche Kassen an – fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Umgekehrt müssen Sie auch Erstattungen oder Zuzahlungen durch die Krankenkasse, die Renten- oder die Unfallversicherung von Ihren Ausgaben abziehen, bevor Sie diese in der Steuererklärung angeben. Allerdings müssen Sie sich nicht anrechnen lassen, was Sie als Zahlung aus einer Krankentagegeldversicherung erhalten.
Eine Ausnahme gilt für bestimmte Bonusleistungen Ihrer Krankenkasse. Das heißt: Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (nach § 65a SGB V) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und damit von den Versicherten vorab privat finanziert worden sind, handelt es sich bei dieser Kostenerstattung um eine Leistung der Krankenkasse und nicht um eine Beitragsrückerstattung. Die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge sind daher nicht um den Betrag der Kostenerstattung zu mindern. Eine solche Leistung der Krankenkasse liegt nur in den Fällen vor, bei denen nach den konkreten Bonusmodellbestimmungen durch den Versicherten vorab Kosten für zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen aufgewendet werden müssen, die anschließend aufgrund eines Kostennachweises erstattet werden ((BMF-Schreiben vom 6.12.2016, IV C 3 - S 2221/12/10008; BFH-Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15).
(2019): Was kann ich als Krankheitskosten absetzen?
Wie muss ich die Krankheitskosten belegen?
Sie müssen die Ausgaben für Medikamente, Heilmittel und weitere Krankheitskosten durch Belege nachweisen. Außerdem verlangt das Finanzamt, dass Sie die Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme oder der Behandlung als medizinisch notwendig nachweisen können. Hierzu brauchen Sie meist eine ärztliche Verordnung. Liegt eine dauerhafte Erkrankung vor, reicht in der Regel auch die einmalige Vorlage des Attests. Hat Ihnen Ihr Augenarzt einmal eine Brille verschrieben, reicht für die Notwendigkeit der Ausgaben für weitere Brillen auch eine Bestätigung durch den Augenoptiker.
Tipp
Sobald Sie ein Attest von Ihrem Arzt haben, das eine bestimmte Maßnahme oder ein Medikament empfiehlt, sammeln Sie die Quittungen. Erst am Jahresende ist wirklich klar, wie hoch Ihre Ausgaben für Heilmittel und Behandlungen tatsächlich sind. Die Krankheitskosten bilden zusammen mit den Ausgaben für weitere allgemeine außergewöhnliche Belastungen eine Summe. Dann können Sie anhand unserer Übersicht berechnen, ob sich eine Angabe in der Steuererklärung lohnt, denn das Finanzamt zieht von den tatsächlichen Ausgaben Ihre zumutbare Eigenbelastung ab. Nur der Betrag, der die zumutbare Belastung übersteigt, wirkt sich steuermindernd aus.
In bestimmten Fällen muss die medizinische Notwendigkeit durch ein Attest des Amtsarztes oder durch eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass dieser Nachweis vor Beginn der Behandlung oder vor dem Erwerb des medizinischen Heilmittels eingeholt wird. Dieser strenge Nachweis ist erforderlich in folgenden Fällen:
- Bade- oder Heilkur; bei einer Vorsorgekur ist auch die Gefahr einer durch die Kur abzuwendenden Krankheit, bei einer Klimakur der medizinisch angezeigte Kurort und die voraussichtliche Kurdauer zu bescheinigen,
- psychotherapeutische Behandlung,
- medizinisch erforderliche auswärtige Unterbringung eines an Legasthenie oder einer anderen Behinderung leidenden Kindes des Steuerpflichtigen,
- Notwendigkeit der Betreuung des Steuerpflichtigen durch eine Begleitperson, sofern sich diese nicht bereits aus dem Schwerbehindertenausweis ergibt,
- medizinische Hilfsmittel, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind,
- wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, wie z. B. Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff-, Chelat- und Eigenbluttherapie.
(2019): Wie muss ich die Krankheitskosten belegen?