Schlagwort: Hinzuverdienst

Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei im Ruhestand

Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei im Ruhestand

Die demografische Entwicklung und der zunehmende Fachkräftemangel haben den Gesetzgeber zum Handeln bewegt. Mit der Aktivrente wird ab 2026 ein neuer steuerlicher Anreiz geschaffen, damit Rentnerinnen und Rentner freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Kern der Regelung ist ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro, der das Arbeiten im Ruhestand spürbar attraktiver machen soll. Die Aktivrente senkt gezielt die Steuerbelastung auf Arbeitslohn im Alter … Continue reading Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei im Ruhestand »

Aufwandsentschädigung aus einem Ehrenamt gilt wieder als Hinzuverdienst

Bei vorzeitigen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten vor der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) darf der Hinzuverdienst grundsätzlich nicht mehr als 6.300 Euro im Kalenderjahr betragen. Erfasst werden auch die Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt. Sofern dadurch die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, führt dies zur Minderung oder sogar zum Verlust der Rente.

Hinzuverdienstgrenze 2020: Üppige Erhöhung für Frührentner

Wer vor der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Rente bezieht und noch einer Beschäftigung nachgeht, darf nicht mehr als 6.300 Euro (das sind 14 x 450 Euro) im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenze gilt für langjährig Versicherte ab 63 Jahre (nach 35 Versicherungsjahren), für besonders langjährig Versicherte mit 63 ohne Rentenabschlag (nach 45 Versicherungsjahren), für Schwerbehinderte sowie für Erwerbsminderungsrentner.