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Energiepreispauschale: Musterverfahren der Besteuerung

Die Energiepreispauschale für Erwerbstätige, die im September 2022 ausgezahlt worden ist bzw. bei der eine Minderung der Steuer-Vorauszahlungen erfolgte, und die Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger aus dem Dezember 2022 sind nach dem Willen des Gesetzgebers zu versteuern. Nach einer gesetzlichen Fiktion gelten die Einnahmen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer und Pensionäre) oder sonstige Einkünfte (Selbstständige, Rentner). Mittlerweile kommen an der Besteuerung immer mehr … Continue reading Energiepreispauschale: Musterverfahren der Besteuerung »

Energiepreispauschale: Ist die Besteuerung überhaupt zulässig?

Die Energiepreispauschale für Erwerbstätige, die im September 2022 ausgezahlt worden ist, und die Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger aus dem Dezember 2022 sind nach dem Willen des Gesetzgebers zu versteuern. Nach einer gesetzlichen Fiktion gelten die Einnahmen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer und Pensionäre) oder sonstige Einkünfte (Selbstständige, Rentner).

Energiepreispauschale für Rentner und Pensionäre

Ab dem 1.9.2022 erhielten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Lohnsteuerklassen I – V einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt, der über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt wird. Selbstständige erhielten einen Vorschuss über eine einmalige Kürzung ihrer Einkommensteuervorauszahlung (§§ 112 bis 122 EStG, eingefügt mit dem „Steuerentlastungsgesetz 2022“ vom 23.5.2022). Nicht begünstigt waren bisher Pensionäre und Rentner.

Energiepreispauschale für Rentner: Auszahlung im Dezember

Auch Rentner sollen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Dies hat die Ampelkoalition beschlossen. Die Energiepreispauschale für Rentner erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz im Inland hat. Soweit von einer Person mehrere der genannten Renten nebeneinander bezogen werden, wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt.

Neurentner: Höherer Besteuerungsanteil für gesetzliche Renten

Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird mit dem sog. Besteuerungsanteil versteuert. Dies ist ein bestimmter Prozentsatz, der für das Jahr des Rentenbeginns gesetzlich festgelegt ist. Für Neurentner, die im Jahre 2020 erstmals Rente bezogen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 80 % des Rentenbetrages.

Vorsorgeaufwendungen: Ende der Günstigerprüfung

Vorsorgeaufwendungen werden seit 2005 nach neuen Regeln steuerlich berücksichtigt. Seit 2010 gibt es für Vorsorgeaufwendungen drei verschiedene Abzugsbeträge: für Beiträge zur Altersvorsorge, zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sowie zu anderen Versicherungen. Demgegenüber gab es bis zum Jahr 2004 für sämtliche Versicherungsbeiträge nur einen einheitlichen Vorsorgehöchstbetrag. Um Verschlechterungen zu vermeiden, führte das Finanzamt in den folgenden 15 Jahren von Amts wegen eine sog. Günstigerprüfung durch (§ 10 … Continue reading Vorsorgeaufwendungen: Ende der Günstigerprüfung »