Schlagwort: Ehrenamtspauschale

Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale 2026: Neue steuerfreie Höchstbeträge

Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale 2026: Neue steuerfreie Höchstbeträge

Wer sich nebenberuflich in einem Verein, für eine gemeinnützige Organisation oder im öffentlichen Dienst engagiert, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Besonders relevant sind dabei der Übungsleiterfreibetrag 2026 und die Ehrenamtspauschale. Beide Freibeträge wurden zum 1.1.2026 erhöht. Gleichzeitig hat die Finanzverwaltung eine aktualisierte Informationsbroschüre veröffentlicht, die viele praktische Fragen beantwortet.

Erhöhung von Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale ab 2026

Erhöhung von Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale ab 2026

Die Erhöhung von Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale tritt zum 1.1.2026 in Kraft und bringt steuerliche Entlastungen für viele Menschen, die sich nebenberuflich oder ehrenamtlich engagieren. Betroffen sind unter anderem Übungsleiter, Betreuer sowie Personen, die in Vereinen, Stiftungen oder für öffentliche Einrichtungen tätig sind. Ziel der Anpassung ist es, ehrenamtliches Engagement finanziell besser zu würdigen und an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.

Künstlersozialversicherung 2026: Abgabesatz sinkt auf 4,9 Prozent

Künstlersozialversicherung 2026: Abgabesatz sinkt auf 4,9 Prozent

Gute Neuigkeiten für Unternehmen: Die Künstlersozialversicherung 2026 bringt eine finanzielle Entlastung mit sich. Ab dem 1. Januar 2026 sinkt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf 4,9 Prozent – ein Schritt, der für Auftraggeber kreativer Leistungen bares Geld bedeutet.

Aufwandsentschädigung aus einem Ehrenamt gilt wieder als Hinzuverdienst

Bei vorzeitigen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten vor der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) darf der Hinzuverdienst grundsätzlich nicht mehr als 6.300 Euro im Kalenderjahr betragen. Erfasst werden auch die Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt. Sofern dadurch die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, führt dies zur Minderung oder sogar zum Verlust der Rente.

Ehrenamt: Wie sich die Erhöhung der Freibeträge auswirkt

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sind zahlreiche Neuerungen rund um das Thema „Gemeinnützigkeit“ und „Ehrenamt“ beschlossen worden. So ist die so genannte Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro erhöht worden, das heißt, bis zu diesen Beträgen bleiben Vergütungen aus i bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten steuerfrei.

Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale werden erhöht

Am 18.12.2020 hat das Jahressteuergesetz 2020 den Bundesrat passiert. Das Gesetz enthält unter anderem Neuregelungen rund um das Thema „Gemeinnützigkeit“, das heißt, Übungsleiter in Vereinen und Ehrenamtliche sollen gestärkt werden. Beschlossen ist eine Erhöhung der so genannten Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.

Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale werden erhöht

Am 18.12.2020 hat das Jahressteuergesetz 2020 den Bundesrat passiert. Das Gesetz enthält unter anderem Neuregelungen rund um das Thema „Gemeinnützigkeit“, das heißt, Übungsleiter in Vereinen und Ehrenamtliche sollen gestärkt werden. Beschlossen ist eine Erhöhung der so genannten Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.

Nebentätigkeit: Neue Dienstanweisungen zur Steuerfreiheit

Bei nebenberuflich ausgeübten Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Dirigent oder Chorleiter, Trainer oder Mannschaftsbetreuer usw. bleiben Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG) und auch sozialversicherungsfrei (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Gleiches gilt für eine künstlerische Nebentätigkeit, z. B. als Organist in der Kirche, sowie für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Voraussetzung aber ist in allen … Continue reading Nebentätigkeit: Neue Dienstanweisungen zur Steuerfreiheit »