Schlagwort: Einkommensteuer

Grundfreibetrag ab 2023: Steuerbescheide ergehen nun vorläufig

Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, dass Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2023 hinsichtlich der Höhe des Grundfreibetrages vorläufig ergehen. Dies ist auf die anhängige Revision beim Bundesfinanzhof zurückzuführen, die klären soll, ob der Grundfreibetrag möglicherweise zu niedrig angesetzt wurde.

Grundfreibetrag und Steuertarife: Änderungen 2024 bis 2026

Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum steuerfrei und wird regelmäßig an die Inflation angepasst. Ab 2024 treten durch mehrere gesetzliche Änderungen neue Beträge in Kraft, die rückwirkend und in den kommenden Jahren weiter steigen. Auch bei den Steuersätzen gibt es Anpassungen, insbesondere beim Spitzensteuersatz.

Solidaritätszuschlag: Erhöhung der Freigrenze

Solidaritätszuschlag: Erhöhung der Freigrenze

Seit 2021 profitieren etwa 90 Prozent der Steuerzahler in Deutschland von einer Entlastung beim Solidaritätszuschlag, während nur die höchsten Einkommen weiterhin zur Zahlung herangezogen werden. Die Einführung neuer Freigrenzen und Anpassungen tragen dazu bei, dass der „Soli“ in Zukunft gezielter erhoben wird und eine Inflation das Zahlpflichten nicht unnötig erweitert.

Kinderbetreuungskosten: Was gilt beim paritätischen Wechselmodell?

Kinderbetreuungskosten: Was gilt beim paritätischen Wechselmodell?

Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden – ein Thema, das viele Eltern beschäftigt. Doch wie wird bei Eltern verfahren, die sich die Betreuung eines Kindes im Wechselmodell teilen?

Grundfreibetrag 2023 und 2024: Verfassungsrechtliche Bedenken?

Der Grundfreibetrag ist ein zentraler Bestandteil des Steuerrechts und sorgt dafür, dass das Existenzminimum eines jeden Bürgers steuerfrei bleibt (§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG). Doch wie hoch muss dieser Freibetrag sein, um verfassungskonform zu bleiben? Aktuell gibt es Diskussionen darüber, ob die Höhe des Grundfreibetrags für die Jahre 2023 und 2024 möglicherweise nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Handwerkerleistungen: Kein Steuerabzug bei freiwilliger Anzahlung

Für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einer selbst genutzten Immobilie können bis zu 6.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dabei lassen sich 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abziehen (§ 35a Abs. 3 EStG). Wichtig ist, dass die Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet und unbar bezahlt werden. Steuerlich absetzbar sind dabei nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten.

Unterhaltsleistungen: Vermögensfreibetrag immer noch ausreichend

Unterhaltsleistungen: Vermögensfreibetrag immer noch ausreichend

Unterhaltsleistungen für bedürftige Angehöriger, die Ihnen gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind und für die niemand Anspruch auf Kindergeld hat, sind als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art gemäß § 33a Abs. 1 EStG absetzbar bis zum Unterhaltshöchstbetrag. Dieser entspricht dem steuerlichen Grundfreibetrag. Im Jahre 2024 beträgt er 11.604 Euro, wobei eine rückwirkende Erhöhung auf 11.784 Euro geplant ist.

Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist?

Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Der Verspätungszuschlag wird grundsätzlich im Rahmen Ihres Steuerbescheids festgesetzt und muss zusätzlich zur fälligen Steuer bezahlt werden. Er beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent des fälligen Steuerbetrages, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung.

Ehrenamt: Ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer

Ehrenamt: Ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer

Bald stehen die Wahlen zum Europa-Parlament, mehrere Landtagswahlen sowie Kommunalwahlen an. Bei politischen Wahlen werden im Allgemeinen an die ehrenamtliche Mitwirkenden so genannte Erfrischungsgelder als Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Höhe legt die jeweilige Gemeinde fest. Wie solche Zahlungen steuerlich zu behandeln sind, beantwortet das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt (Erlass vom 22.5.2023, 45-S 2337-115).

Private Veräußerungsgeschäfte: Erhöhung der Freigrenze auf 1.000 Euro

Private Veräußerungsgeschäfte: Erhöhung der Freigrenze auf 1.000 Euro

Der Verkauf eines Hauses, einer Wohnung und oder eines unbebauten Grundstücks gilt als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, sofern der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Lediglich der Verkauf des Eigenheims bleibt unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Aber auch Veräußerungsgeschäfte mit anderen Wirtschaftsgütern können steuerpflichtig sein, und zwar wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt (§ 23 … Continue reading Private Veräußerungsgeschäfte: Erhöhung der Freigrenze auf 1.000 Euro »

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kein Abzug der Kosten eines Wäsche-Services

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kein Abzug der Kosten eines Wäsche-Services

Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 EUR im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird.