Steuererklärung für 2022: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2022 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die Sie für Ihre Steuererklärung 2022 kennen sollten.
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2022 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die Sie für Ihre Steuererklärung 2022 kennen sollten.
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürfen Sie nur mit der Entfernungspauschale geltend machen. Das sind 30 Cent je Entfernungskilometer; ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht sich der Betrag auf 35 Cent (2021) bzw. 38 Cent (seit 2022). Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus und Bahn dürfen Sie ebenfalls die Entfernungspauschale abziehen. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind … Continue reading Taxikosten nur mit Entfernungspauschale abrechnen?
Fahrten zur Arbeit, genau genommen zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte, dürfen mit 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen 35 Cent (Jahr 2021) bzw. 38 Cent (ab 2022) als Werbungskosten verrechnet werden. Nun hat manch Arbeitnehmer nicht nur ein einziges Arbeits- bzw. Dienstverhältnis, sondern zwei oder gar drei. Wie ist die Entfernungspauschale dann zu berücksichtigen?
Leih- oder Zeitarbeitnehmer stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher, sondern zum Verleiher. Sie sind typischerweise stets bei Kunden ihres Arbeitgebers tätig. Die Frage ist, ob sie ihre arbeitstäglichen Fahrten zur Entleiherfirma mit der Dienstreisepauschale (30 Cent je Fahrtkilometer) oder mit der geringeren Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen können. Das wären nur 30 Cent je Entfernungskilometer (2021: 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer; 2022: 38 Cent … Continue reading Leiharbeitnehmer: Fahrtkosten und Entfernungspauschale
Nicht wenige Arbeitnehmer fahren jeden Tag über 100 Km mit der Deutschen Bahn zur Arbeit. Da lohnt der Kauf einer Bahncard. Und manch Werktätiger kauft sogar eine Bahncard 100, die derzeit 4.144 Euro für die zweite und 7.010 Euro für die erste Klasse kostet. Viel Geld, aber zumeist immer noch günstiger als die Pendelei mit dem eigenen Pkw. Aber können die Kosten für die Bahncard … Continue reading Bahncard: Wie sind die Kosten steuerlich zu berücksichtigen?
Aufgrund der hohen Spritpreise steigen derzeit viele Arbeitnehmer auf öffentliche Verkehrsmittel um oder machen Park and Ride. Doch nicht immer liegen die nächste Haltestelle oder der nächste Bahnhof unmittelbar vor der eigenen Haustür und so wird doch der Pkw benötigt, um zunächst zu Bus oder Bahn zu gelangen. Neudeutsch wird das als Park and Ride bezeichnet. Steuerlich wird es dann aufgrund eines seltsamen Geflechts von … Continue reading Park and Ride: Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel
Ein Studium an der Fernuniversität Hagen kann in Form eines Vollzeitstudiums (zeitlicher Umfang von etwa 40 Stunden wöchentlich) oder eines Teilzeitstudiums (überwiegend berufsbegleitend mit etwa 20 Stunden wöchentlich) absolviert werden. Im Rahmen des Fernstudiums sind gelegentliche Fahrten zur Uni auch bei einem Teilzeitstudium erforderlich. Die Frage ist, ob solche Fahrten mit der Dienstreisepauschale oder mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzbar sind.
Bürger, die – besonders im ländlichen Räumen – einen längeren Arbeitsweg als 20 Kilometer zurücklegen müssen, können oftmals nicht auf ein ausgebautes Netz des öffentlichen Personenverkehrs zurückgreifen. Sie sind als Fernpendler typischerweise auf einen Pkw angewiesen. Darüber hinaus stehen ihnen regelmäßig Alternativen zum Pkw mit Verbrennungsmotor in den kommenden Jahren nicht zur Verfügung.
Arbeitnehmer dürfen ihre Fahrten zur Arbeit, das heißt zur so genannten ersten Tätigkeitsstätte, nur mit der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Das sind 30 Cent pro Entfernungskilometer. Seit 2021 gelten 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Ab 2022 soll der Betrag um weitere 3 Cent auf 38 Cent erhöht werden. Mit der Entfernungspauschale sind alle gewöhnlichen Aufwendungen abgegolten, also Kosten für Benzin, Reifen, Inspektionen, Kfz-Versicherungen, Kfz-Steuer, … Continue reading Vorsicht: Erstattung von Parkgebühren führt zu Arbeitslohn
Bürger können besonders in ländlichen Räumen oftmals nicht auf ein ausgebautes Netz des öffentlichen Personenverkehrs zurückgreifen. Zudem müssen sie oft einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometern oder mehr zurücklegen und sind daher typischerweise auf einen Pkw angewiesen. Diese Fernpendler sollen zukünftig durch eine höhere Entfernungspauschale entlastet werden.
Für Fahrten zur Arbeit können Sie grundsätzlich 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus und Bahn dürfen Sie ebenfalls die Entfernungspauschale abziehen. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, können Sie aber diese geltend machen. Fraglich ist, ob auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt.