Schlagwort: Tätigkeitsstätte

Fahrten zur Arbeit: Was gilt bei mehreren Dienstverhältnissen?

Fahrten zur Arbeit, genau genommen zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte, dürfen mit 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen 35 Cent (Jahr 2021) bzw. 38 Cent (ab 2022) als Werbungskosten verrechnet werden. Nun hat manch Arbeitnehmer nicht nur ein einziges Arbeits- bzw. Dienstverhältnis, sondern zwei oder gar drei. Wie ist die Entfernungspauschale dann zu berücksichtigen?

Beamtenanwärter: Fahrten und Verpflegungsaufwand während der Ausbildung

Wer die Beamtenlaufbahn anstrebt und eine entsprechende Ausbildung absolviert, etwa zum Polizei- oder Finanzbeamten, wird von seinem Dienstherrn zunächst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Während der Ausbildung, dem Vorbereitungsdienst, werden Beamtenanwärter üblicherweise einer Stammdienststelle zugeordnet und durchlaufen dort die einzelnen Ausbildungsstationen. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich für die gesamte Zeit der zumeist zwei- oder dreijährigen Ausbildung.

Erste Tätigkeitsstätte: Geschickte Zuordnung spart Steuern

Das Reisekostenrecht hält zuweilen einige Kuriositäten bereit. Insbesondere die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern, die in mehreren Betrieben oder Filialen arbeiten, kann zu interessanten Ergebnissen führen. In der Praxis wird oftmals der Fehler begangen, bei den steuerlichen Auswirkungen aufgrund der Zuordnung der Tätigkeitsstätte nur ein einziges Jahr zu betrachten.