Schlagwort: Abgabepflicht

Erklärungspflicht wegen Kurzarbeitergeld: Verspätungszuschläge drohen

In den Coronajahren haben viele Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezogen. Dieses ist zwar steuerfrei, erhöht aber über den sogenannten Progressionsvorbehalt den persönlichen Steuersatz. Dadurch wird es bei Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis 2022 in vielen Fällen zu Steuernachzahlungen kommen. Bei Bezug von Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro pro Jahr besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Wer nicht abgibt, dem drohen Verspätungszuschläge!

Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe der Steuererklärung?

Steuerbürger, die ausschließlich Arbeitslohn beziehen, sind oft der Meinung, dass sie eine Steuererklärung nicht verpflichtend abgeben müssen. Doch diese Auffassung entpuppt sich vielfach als falsch, beispielsweise wenn beide Ehegatten verdienen und die Steuerkassenkombination III/V gewählt haben. Der Gesetzgeber weiß, dass es bei dieser Konstellation in zahlreichen Fällen zur Nachzahlung kommt und verlangt daher die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Gilt das schon als Steuerhinterziehung?

Steuererklärung für 2021: Das ist neu

Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2021 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung 2021, die Sie kennen sollten.

Kurzarbeitergeld: Bei Bezug im Vorjahr besteht Pflicht zur Steuererklärung

Im vergangenen Jahr 2020 haben zahlreiche Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit bezogen. Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer ohne Kinder 60 Prozent und für Arbeitnehmer mit Kinder 67 Prozent des ausfallenden Nettoentgelts.