Schlagwort: Verspätungszuschläge

Abgabefrist verpasst? So beantragen Sie eine Fristverlängerung!

Wenn Sie die neue Abgabefrist am 31. Oktober bzw. 1. November 2022 nicht einhalten können, drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent. Aber keine Sorge! In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche später eingeht. Wer länger Zeit braucht, schickt ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung. Das reicht in der Regel aus, um die … Continue reading Abgabefrist verpasst? So beantragen Sie eine Fristverlängerung! »

Verspätungszuschlag: Verschonungsregelung für Rentner

Wird eine Einkommensteuererklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Seit 2019 gelten neue Regeln zur Erhebung von Verspätungszuschlägen, die erstmals für die Steuererklärung des Jahres 2018 zu beachten sind. Neben der bisher unveränderten „Kann-Regelung“ wurden eine … Continue reading Verspätungszuschlag: Verschonungsregelung für Rentner »

Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro.