Schlagwort: Reisekosten

Dienstreise mit Privatwagen trotz Firmenwagen: Kein Werbungskostenabzug möglich

Dienstreise mit Privatwagen trotz Firmenwagen: Kein Werbungskostenabzug möglich

Wer für berufliche Reisen seinen privaten Pkw nutzt, kann die Fahrtkosten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen. Das gilt entweder mit der Kilometerpauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer oder unter bestimmten Voraussetzungen mit den tatsächlichen Fahrzeugkosten. Anders kann die steuerliche Beurteilung jedoch ausfallen, wenn dem Arbeitnehmer bereits ein Firmenwagen für dienstliche Fahrten zur Verfügung steht. Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt: Eine Dienstreise mit Privatwagen … Continue reading Dienstreise mit Privatwagen trotz Firmenwagen: Kein Werbungskostenabzug möglich »

Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung: Nachweise werden wichtiger

Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung: Nachweise werden wichtiger

Wer aus beruflichen Gründen neben seinem Hauptwohnsitz einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhält, kann die Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Besonders wichtig sind dabei die Familienheimfahrten. Doch aktuelle Entscheidungen zeigen: Das Finanzamt prüft zunehmend genauer, ob die geltend gemachten Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung tatsächlich stattgefunden haben.

Erste Tätigkeitsstätte bei Flugbegleitern: Aktuelle Urteile

Erste Tätigkeitsstätte bei Flugbegleitern: Aktuelle Urteile

Für Flugbegleiter hat die Frage, ob der Flughafen als erste Tätigkeitsstätte gilt, erhebliche steuerliche Auswirkungen. Denn wird eine erste Tätigkeitsstätte bei Flugbegleitern angenommen, können Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale berücksichtigt werden. Ein Abzug nach Reisekostengrundsätzen, der regelmäßig günstiger wäre, scheidet dann aus. Aktuelle finanzgerichtliche Entscheidungen bestätigen diese für Arbeitnehmer eher nachteilige Einordnung, auch wenn eine abschließende Klärung durch den Bundesfinanzhof noch aussteht.

Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer: BFH stärkt steuerliche Absetzbarkeit

Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer: BFH stärkt steuerliche Absetzbarkeit

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt Zeitarbeitskräften erhebliche steuerliche Vorteile. Leiharbeitnehmer können ihre Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer in vielen Fällen nach den günstigeren Reisekostengrundsätzen geltend machen – und nicht nur mit der einfachen Entfernungspauschale. Wir zeigen, was das Urteil bedeutet und wer jetzt profitieren kann.

Fahrtkosten zur Ferienwohnung absetzen: Was das Finanzamt erlaubt!

Fahrtkosten zur Ferienwohnung absetzen: Was das Finanzamt erlaubt!

Wer eine Ferienwohnung vermietet und regelmäßig selbst anreist, stellt sich schnell die Frage: Wie lassen sich die Fahrtkosten zur Ferienwohnung absetzen? Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt, wo der Steuerabzug endet – und wann die Entfernungspauschale greift.

Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer: BFH entscheidet über An- und Abreisetage

Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer: BFH entscheidet über An- und Abreisetage

Berufskraftfahrer, die regelmäßig im Fernverkehr unterwegs sind, können von attraktiven steuerlichen Pauschalen profitieren. Neben den Verpflegungsmehraufwendungen steht ihnen seit 2020 auch eine spezielle Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer zu. Doch für wie viele Tage darf diese Pauschale angesetzt werden? Aktuell beschäftigt diese Frage sogar den Bundesfinanzhof.

Leiharbeitnehmer aufgepasst: Mehr Fahrtkosten steuerlich absetzbar?

Leiharbeitnehmer aufgepasst: Mehr Fahrtkosten steuerlich absetzbar?

Leiharbeitnehmer stehen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, nicht mit dem Entleiher. Ihre Einsätze sind oft befristet, was steuerliche Fragen zu Fahrtkosten aufwirft: Können sie ihre Fahrten zur Arbeit nach Reisekostengrundsätzen oder nur mit der Entfernungspauschale absetzen? Der Bundesfinanzhof (BFH) und das Finanzgericht Düsseldorf haben hierzu wichtige Urteile gefällt – mit erfreulichen Ergebnissen für Leiharbeiter.

Spesen als Teil des Arbeitslohns sozialversicherungspflichtig

Arbeitnehmer, die auswärts tätig sind, dürfen je nach Abwesenheit eine Verpflegungspauschale steuerlich geltend machen oder von ihrem Arbeitgeber steuerfrei als Spesen erstattet bekommen. Bei mehr als achtstündiger Abwesenheit von der Tätigkeitsstätte und der Wohnung beträgt die Verpflegungspauschale 14 c, das heißt, bis zu diesem Betrag darf der Arbeitgeber die Mehraufwendungen für Verpflegung steuer- und prinzipiell auch sozialversicherungsfrei auszahlen.