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Steuererklaerung-Student.de FAQs

 


Feldhilfe: -

Obwohl ein Pensionär ebenso wie ein aktiver Beamter weiterhin als Arbeitnehmer gilt, steht ihm der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro nicht zu. Stattdessen erhalten Pensionäre – wie Rentner – einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro. 

Sind Ihnen in Verbindung mit den Versorgungsbezügen tatsächlich höhere Werbungskosten entstanden, können Sie diese hier angeben.

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten in Verbindung mit Versorgungsbezügen für mehrere Jahre zählen u. a.:

  • Rechtsanwaltskosten,
  • Steuerberaterkosten,
  • Prozesskosten: Gerichtskosten und außergewöhnliche Kosten,
  • Portokosten,
  • Telefonkosten,
  • Fahrtkosten (Entfernungspauschale, 30 Cent pro Kilometer),
  • Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Sonstige Kosten in Verbindung mit den Versorgungsbezügen.