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Steuererklaerung-Student.de FAQs

 


Beispiele: So nutzen Sie Steuererklaerung-Student.de

 



So setzen Sie Kinderbetreuungskosten ab

  • Aktivieren Sie dafür den Punkt "Kinder" zu Beginn des Abfrage-Interviews.
  • Geben Sie nach der Eingabe der persönlichen Daten an, welchem Elternteil Kinderbetreuungskosten entstanden sind und aus welchem Grund.
  • Geben Sie nun die einzelnen Posten mit Bezeichnung und Betrag in die Eingabemaske ein.
  • Das sollten Sie wissen, wenn Sie Kinderbetreuungskosten absetzen möchten.

Um die Aufwendungen für die Betreuung Ihres Kindes von der Steuer absetzen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung: Es muss ein sogenanntes Kindschaftsverhältnis zum Kind bestehen. Dies liegt vor bei Kindern, mit denen Sie ersten Grades verwandt sind oder zu Ihren Pflegekindern. Kinder ersten Grades sind leibliche Kinder, wobei es unerheblich ist, ob diese ehelich oder unehelich sind, sowie Adoptivkinder. Daraus ergibt sich, dass es für Stief- und Enkelkinder keinen Abzug von Kinderbetreuungskosten gibt.

Weiterhin muss das Kind zu Ihrem Haushalt gehören. Hierbei ist es wichtig, dass eine Familienwohnung vorhanden ist, die vom Kind genutzt wird und Sie die Verantwortung für das Wohl des Kindes tragen. Dies gilt auch für Kinder, die zur Zeit ihrer Ausbildung auswärts (z.B. in einem Internat) wohnen und regelmäßig zurück in die elterliche Wohnung kommen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, können Sie zwei Drittel der angefallenen Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt dabei jeweils pro Kind und Jahr. Zusammenlebende Elternteile teilen sich diesen Betrag zur Hälfte. Auf Antrag beider Elternteile kann auch eine andere Aufteilung gewählt werden.

So setzen Sie Kinderbetreuungskosten ab



So setzen Sie Fahrtkosten zu Ihrer Tätigkeitstätte ab!

  • Aktivieren Sie dafür zu Beginn des Abfrage-Interviews den Punkt "Einkünfte als Arbeitnehmer - Anlage N - (für Lohnsteuerbescheinigung)":
  • Geben Sie bei den Werbungskosten als Arbeitnehmer an, dass Ihnen Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale, Pendlerpauschale) entstanden sind:
  • Geben Sie nun die einzelnen Posten mit Bezeichnung und Betrag in die Eingabemaske ein. Die Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitstätte können Sie sich auch automatisch berechnen lassen.

Das sollten Sie wissen, wenn Sie Fahrtkosten absetzen möchten:
Für die Berechnung Ihrer Fahrtkosten ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitstätte maßgebend. Sollten Sie regelmäßig eine verkehrsgünstigere aber längere Strecke nutzen, wird diese aber meist auch bewilligt. Verkehrsgünstiger ist eine Verbindung, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle schneller und pünktlicher erreichen als über die kürzeste Strecke. Laut Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 1 K 3285/06 E) ist dabei eine Zeitersparnis von 31 Minuten täglich ausreichend.

Sollten Sie mehrere Verkehrsmittel für Ihren Arbeitsweg nutzen (Fahrrad plus öffentliche Verkehrsmittel) wird immer die kürzeste Straßenverbindung zur Ermittlung der Pendlerpauschale herangezogen. Gefahrene Mehrkilometer werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Außerdem werden nur volle Kilometer berücksichtigt, angefangene Kilometer leider nicht.

Auch wenn Sie berufsbedingt mehrmals pro Tag eine Fahrt zu Ihrer ersten Tätigkeitstätte unternehmen müssen, können Sie die Entfernungspauschale nur einmal pro Tag in Anspruch nehmen. Auch Fahrten zu einem Mittagessen sind nicht absetzbar, da diese Fahrten in den Bereich der privaten Lebensführung fallen.

Für die pauschale Berechnung der Fahrtkosten ist es unerheblich, mit welchem Verkehrsmittel Sie zur Arbeit gekommen sind. Wenn Ihre tatsächlichen Kosten jedoch höher sind als die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer, müssen Sie diese dem Finanzbeamten nachweisen.

Beispiel: Herr X fährt an 230 Tagen pro Jahr mit dem Zug zu seiner Arbeitsstelle, die 70 Kilometer von seinem Wohnort entfernt ist. Herr X würde mit der Entfernungspauschale folgende Kosten als Werbungskosten absetzen können:

230 Tage x 70 km x 0,30 Euro = 4.830 Euro
Ohne Nachweise und weitere Erklärungen würde nur der Höchstsatz von 4.500 Euro anerkannt werden. Mit Fahrscheinen und weiteren Nachweisen kann Herr X aber die tatsächlichen Kosten nachweisen und erhält so einen höheren Werbekostenabzug.

So setzen Sie Fahrtkosten zu Ihrer Tätigkeitstätte ab!



So versteuern Sie Ihre Renteneinkünfte mit Steuererklaerung-Student.de

  • Aktivieren Sie dafür zu Beginn des Abfrage-Interviews den Punkt "Einkünfte aus Renten":
  • Geben Sie bei den Renteneinnahmen an, wer Träger der Rente ist.
  • Geben Sie nun die einzelnen Posten mit Bezeichnung und Betrag in die Eingabemaske ein. Auch die zur Rente zugehörigen Werbungskosten können Sie hier eintragen.

Das sollten Sie wissen, wenn Sie Renteneinkünfte in Ihrer Steuererklärung angeben:

Die meisten Renten müssen versteuert werden. Hierzu gehören die Altersrente und die Erwerbsminderungsrente, die (große und kleine) Witwen- oder Witwerrente, die Waisenrente, die Betriebsrente (aus einer Direktversicherung) und die Renten aus Lebensversicherungen. Je nach Art der Rente gilt eine unterschiedliche Versteuerung.

Nicht versteuern müssen Sie eine Rente, die Sie aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) erhalten, eine Kriegsrente, die Schwerbeschädigtenrente sowie eine Wiedergutmachungsrente.

Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn er mit seinen gesamten zu versteuernden Einkünften den jährlichen Grundfreibetrag von 8.004 Euro (Verheiratete 16.008 Euro) übersteigt. Zu den zu versteuernden Einkünften zählen die private und gesetzliche Rente, Miet- und Kapitaleinnahmen und vieles mehr.

Nicht jeder Euro der gesetzlichen Rente gehört zu den zu versteuernden Einkünften eines Rentners. Das heißt: Wer eine gesetzliche Rente von monatlich 1.500 Euro erhält, muss nicht die ganze jährliche Summe von 18.000 Euro versteuern. Wie hoch die zu versteuernde Rente tatsächlich ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer in Rente gegangen ist.

Beispiel: Für Manfred Mustermann, der 2005 in Rente ging, liegt die zu versteuernde Rente bei 50 Prozent. Er bekommt wie alle Rentner, die bis 2005 in den Ruhestand gingen, einen Freibetrag von 50 Prozent. Dieser ist nicht zu versteuern. Ab 2005 verringert sich dieser Freibetrag jährlich.

Für Herrn Mustermann gilt: Er bekam 2005 eine Rente von 18.000 Euro. Sein Freibetrag liegt demnach bei 9.000 Euro. Dieser jährliche Freibetrag bleibt bis zu seinem Lebensende konstant. Der verheiratete Rentner Mustermann und seine Frau haben keine weiteren Einnahmen. Sie müssen deshalb keine Steuererklärung abgeben. Denn zusammen bleiben sie mit ihren Einnahmen unter dem Grundfreibetrag von 15.668 Euro. Wäre Max Mustermann ein Single, dann wäre das etwas anderes. Mit 9.000 Euro zu versteuernder Jahresrente läge er über dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro und müsste somit eine Steuererklärung abgeben. Liegen beide Ehepartner über dem Grundfreibetrag müssen Sie jeweils ein separates Formular abgeben.

Der nicht zu versteuernde Anteil der Rente sinkt seit 2005 in jedem Jahr um zwei Prozent, ab 2021 nur um ein Prozent. Rentner, die im Jahr 2040 in Rente gehen, müssen erstmals 100 Prozent ihrer Rente mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Rentner, die 2009 erstmals Rente erhalten haben, müssen hiervon bereits 58 Prozent versteuern, ab 2010 sind es 60 Prozent.

Tipp: Wer als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, sollte auch darauf achten, dass er alle möglichen Ausgaben in seiner Steuererklärung angibt. Dazu zählen insbesondere Werbungskosten, die im Zusammenhang mit den Renteneinnahmen stehen.

So versteuern Sie Ihre Renteneinkünfte mit Steuererklaerung-Student.de