Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Student.de FAQs

 


Feldhilfe: -

Wenn Sie steuerfreie Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erzielten und es sich nicht um ausländische Lohneinkünfte handelt, wählen Sie "ja" aus.

Obwohl diese Einkünfte steuerfrei sind, unterliegen sie in der Regel dem Progressionsvorbehalt und müssen in der Anlage AUS angegeben werden. Das bedeutet, dass Ihr Finanzamt diese Einkünfte berücksichtigt, wenn es den Steuersatz für Ihr zu versteuerndes Einkommen berechnet. Bitte geben Sie auf den folgenden Seiten die Einkünfte, ihre Quelle und die Einkunftsart an.