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Steuererklaerung-Student.de FAQs

 


Feldhilfe: Arbeitsmittel

Wählen Sie Ja, wenn Ihnen Kosten für Arbeitsmittel entstanden sind.

Folgende Gegenstände können Sie - je nach Berufsgruppe - ggf. als Werbungskosten absetzen:

  • Typische Berufskleidung
  • Computer und Programme
  • Fachliteratur
  • Schreibtisch und Bürostuhl
  • Aktenschrank
  • Aktenkoffer
  • Fotokopierer
  • Taschenrechner
  • Werkzeuge
  • Telefon, Fax, Mobilfunkkosten
  • Büromaterial (Schreibwaren, Stifte, Papier, Aktenordner etc.)