Feldhilfe:
(2019)
Liegt für Ehemann 2019 eine Einstufung als schwertstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5) vor?
Wählen Sie "ja" aus, wenn eine Einstufung als schwertstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5) vorliegt.
Auf Grund der Feststellungen der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4 oder 5) durch die Pflegekassen kommt es nicht automatisch zur Feststellung der "Hilflosigkeit".
Eine Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 ist daher gleichbedeutend dem Merkzeichen "H" auf einem Behindertenausweis und berechtigt zum Erhalt des erhöhten Behinderten-Pauschbetrags von 3.700 Euro.