Feldhilfe:
(2019)
Soll der Behinderten- bzw. der Hinterbliebenen-Pauschbetrag in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufgeteilt werden?
Sie können hier angeben, zu welchem Prozentsatz Sie den Behinderten- bzw. Hinterbliebenen-Pauschbetrag für sich beanspruchen wollen.
Wenn Sie für Ihr Kind nur Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag haben, steht Ihnen auch nur der halbe Behinderten-Pauschbetrag (50 %) zu.
Sie können sich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung des Behinderten-Pauschbetrags einigen.