Vielpendler-Option bei doppelter Haushaltsführung: Eine oft übersehene Steuerchance

Vielpendler-Option bei doppelter Haushaltsführung: Eine oft übersehene Steuerchance
© forium GmbH / Bild mit KI generiert.

Die Vielpendler-Option kann für Arbeitnehmer interessant sein, die beruflich einen zweiten Haushalt führen und deutlich häufiger als einmal pro Woche nach Hause fahren. Statt nur eine Familienheimfahrt pro Woche anzusetzen, können dann sämtliche Heimfahrten steuerlich berücksichtigt werden. Dafür müssen jedoch andere Werbungskosten entfallen.

Grundregel: Eine Familienheimfahrt pro Woche

Bei einer steuerlich anerkannten doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer grundsätzlich eine Familienheimfahrt pro Woche als Werbungskosten geltend machen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG.

Für Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale. Ab 2026 beträgt sie einheitlich 38 Cent je vollem Entfernungskilometer. Bis einschließlich 2025 gelten 30 Cent für die ersten 20 Entfernungskilometer und 38 Cent erst ab dem 21. Entfernungskilometer.

Jahr Entfernungspauschale
bis 2025 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer
ab 2026 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Was bedeutet Vielpendler-Option?

Die Vielpendler-Option ist ein Wahlrecht für Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung. Wer sie nutzt, kann sämtliche durchgeführten Heimfahrten zwischen Hauptwohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale ansetzen.

Im Gegenzug dürfen jedoch keine Unterkunftskosten am Beschäftigungsort und keine Verpflegungspauschbeträge für die ersten drei Monate geltend gemacht werden. Das ergibt sich aus R 9.11 Abs. 5 LStR.

Zwei Varianten im Vergleich

Klassische doppelte Haushaltsführung Vielpendler-Option
Eine Familienheimfahrt pro Woche Alle tatsächlichen Heimfahrten
Unterkunftskosten abziehbar Unterkunftskosten nicht abziehbar
Verpflegungspauschalen für die ersten drei Monate möglich Keine Verpflegungspauschalen
Erste Hinfahrt und letzte Rückfahrt mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer Heimfahrten nur mit Entfernungspauschale

Welche Entfernung zählt bei der Vielpendler-Option?

Bei Wahl der Vielpendler-Option gelten die Heimfahrten steuerlich als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Maßgeblich ist daher die Entfernung zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte. Nicht entscheidend ist die Entfernung zwischen Hauptwohnung und Zweitwohnung.

Das kann günstig sein, wenn die Zweitwohnung näher an der Arbeitsstätte liegt. Nachteilig kann es dagegen sein, wenn die Zweitwohnung aus Sicht der Hauptwohnung hinter dem Arbeitsort liegt. Der Bundesfinanzhof hat diese Grundsätze mit Urteil vom 20.12.1991 bestätigt (Az. VI R 42/89, BStBl 1992 II S. 306).

Wann lohnt sich die Vielpendler-Option?

Die Vielpendler-Option lohnt sich vor allem, wenn Arbeitnehmer sehr häufig nach Hause fahren und die Unterkunftskosten am Beschäftigungsort niedrig sind. Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand bei Freunden, Bekannten, in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in einem Wohnwagen übernachtet.

Ein einfacher Vergleich hilft: Sind die zusätzlichen Heimfahrten steuerlich wertvoller als Unterkunftskosten und Verpflegungspauschalen zusammen, kann die Vielpendler-Option die bessere Wahl sein.

Beispiel zur Vielpendler-Option

Ein Arbeitnehmer unterhält am Beschäftigungsort eine günstige Unterkunft für 150 Euro monatlich. Gleichzeitig fährt er mehrmals pro Woche zu seiner Hauptwohnung zurück. In diesem Fall können die zusätzlichen Fahrtkosten höher sein als die abziehbaren Unterkunftskosten. Dann kann sich der Verzicht auf Unterkunftskosten und Verpflegungspauschalen steuerlich lohnen.

Wahlrecht gilt für das jeweilige Kalenderjahr

Das Wahlrecht kann bei jeder neuen doppelten Haushaltsführung neu ausgeübt werden. Bei derselben doppelten Haushaltsführung ist die Entscheidung jedoch grundsätzlich für das jeweilige Kalenderjahr bindend. Erst im folgenden Jahr kann erneut verglichen und anders gewählt werden.

Die Vielpendler-Option steht nicht nur verheirateten Arbeitnehmern offen. Auch Alleinstehende können sie nutzen. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 07.10.1994 entschieden (Az. VI R 15/94, BFH/NV 1995 S. 386).

Vielpendler-Option vor der Steuererklärung prüfen

Die Vielpendler-Option ist keine automatische Steuervergünstigung, sondern eine Alternative zur klassischen doppelten Haushaltsführung. Sie kann sich lohnen, wenn viele Heimfahrten anfallen und die Unterkunftskosten niedrig sind.

Wer dagegen hohe Miete am Beschäftigungsort zahlt oder Verpflegungspauschalen nutzen möchte, fährt mit der klassischen doppelten Haushaltsführung oft besser.

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