Schlagwort: Covid-19

Homeoffice-Pauschale: Abzug auch bei doppelter Haushaltsführung

In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar. Der Pauschalbetrag für die Nutzung des Arbeitsplatzes in der Wohnung wird nur für die Kalendertage gewährt, an denen die berufliche Tätigkeit … Continue reading Homeoffice-Pauschale: Abzug auch bei doppelter Haushaltsführung »

Corona-Rückholaktion: Kein Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung

Zigtausend deutsche Bürger wurden in den Monaten März und April 2020 in einer bisher noch nicht dagewesenen Corona-Rückholaktion per Flugzeug nach Deutschland eingeflogen. Bei vielen geschah dies durch Maschinen, die vom Auswärtigen Amt gechartert wurden. Seit Juni des vergangenen Jahres haben die zurückgeholten Reisenden Rechnungen des Auswärtigen Amtes über Kostenbeteiligungen von 200 Euro bis 1.000 Euro erhalten.

Pauschalbesteuerung für Dienstwagen zur Nachzahlung führen

Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalbesteuerung werden monatlich 1 % des Listenpreises des Kfz als Privatanteil versteuert. Hinzu kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungs-Kilometer und Monat, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.

Pauschalbesteuerung für Dienstwagen kann zur Nachzahlung führen

Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalbesteuerung werden monatlich 1 % des Listenpreises des Kfz als Privatanteil versteuert. Hinzu kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungs-Kilometer und Monat, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.

Das „Dritte Corona-Steuerhilfegesetz“ tritt in Kraft

Die Regierungskoalition hat sich auf weitere steuerliche Entlastungen im Zuge der Corona-Pandemie verständigt. Der Bundestag und der Bundesrat haben dem dritten Ge­setz zur Um­set­zung steu­er­li­cher Hilfs­maß­nah­men zur Be­wäl­ti­gung der Co­ro­na-Kri­se (Drit­tes Co­ro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz) zugestimmt.

Berufskrankheit: Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat festgestellt, dass eine Anerkennung von Covid-19 Erkrankungen als Berufskrankheit bei Personen möglich ist, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind (BMAS vom 7.1.2021).

Die Gewinner unserer Corona Spendenaktion

Die Gewinner unserer Corona Spendenaktion

Im letzten Jahr hat viele das Virus Covid-19 hart getroffen. Niemand wusste so recht mit der neuen Situation umzugehen. Daher haben wir 2020 beschlossen, denen zu helfen, die die Corona-Krise finanziell und gesundheitlich trifft. Seit April 2020 spenden wir an gemeinnützige Organisationen, die Corona-Betroffene unterstützten. Alle Infos zur Aktion: Wir helfen in der Corona-Krise.