Schlagwort: Kostenbeteiligung

Corona-Rückholaktion: Kein Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung

Zigtausend deutsche Bürger wurden in den Monaten März und April 2020 in einer bisher noch nicht dagewesenen Corona-Rückholaktion per Flugzeug nach Deutschland eingeflogen. Bei vielen geschah dies durch Maschinen, die vom Auswärtigen Amt gechartert wurden. Seit Juni des vergangenen Jahres haben die zurückgeholten Reisenden Rechnungen des Auswärtigen Amtes über Kostenbeteiligungen von 200 Euro bis 1.000 Euro erhalten.