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Frührentner: Solarstrom-Nebeneinkünfte jetzt unschädlich für die Rente

Die auf 20 Jahre garantierten Einnahmen aus einer Fotovoltaikanlage stellen eine nette Form der zusätzlichen Altersversorgung dar. Die Einnahmen aus Solarstrom können jedoch zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente führen oder als schädliches Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet werden.

Altersrente: Zuordnung von Kindererziehungszeiten bei beiden Elternteilen?

Die Erziehung von Kindern wird bei der Rente honoriert. Bei Müttern und Vätern, die nach dem 1.1.1921 geboren sind, werden für die Kindererziehung sog. „Kindererziehungszeiten“ als Beitragszeiten auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Diese Zeiten wirken rentensteigernd (§ 56 und § 57 SGB VI).