Schlagwort: Abgeltungsteuer

Vorabpauschale für thesaurierende Fonds 2023

Seit 2018 gelten neue Regeln zur Investmentbesteuerung. Der Anleger versteuert zwar grundsätzlich nur die tatsächlichen Zuflüsse aus der Investmentanlage, d.h. die Ausschüttungen des Fonds sowie die Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Bei solchen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern – eine sogenannte Vorabpauschale. Für diese gelten … Continue reading Vorabpauschale für thesaurierende Fonds 2023 »

Nachversteuerung: Zinsen aus Privatdarlehen

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren – manchmal unverzinslich, meistens jedoch zu einem marktüblichen oder etwas günstigeren Zinssatz. Die vereinnahmten Zinsen sind steuerpflichtig und es kommt zu einer Nachversteuerung: Anders als Banken sind private Darlehensnehmer und Zinsschuldner nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25-prozentige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an … Continue reading Nachversteuerung: Zinsen aus Privatdarlehen »

Aktienverluste: Neue Falle bei ausgebuchten oder wertlosen Papieren

Wer Aktienverluste realisieren muss, ist darüber natürlich nicht erfreut. Der Ärger potenziert sich aber noch, wenn der Anleger versucht, das Dickicht an steuerlichen Vorschriften zur Verrechnung von Aktienverlusten zu verstehen. Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben es fertiggebracht, ein enormes Chaos anzurichten. Leider wird dieses Chaos aktuell noch vergrößert, denn das Bundesfinanzministerium hat soeben ein neues Schreiben mit der Überschrift „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ veröffentlicht.

Kryptowährungen: Wie sind Bitcoin & Co, zu versteuern?

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin u.a. sind digitale, anonyme, notenbankunabhängige Währungen. Viele wissen nicht wirklich, was genau das ist und wie sie funktionieren. Was allerdings weithin wahrgenommen wird, sind Pressemeldungen über extreme Wertsteigerungen und drastische Wertverluste. Die Frage ist, wie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen steuerlich zu beurteilen sind.

Anlagebetrug: Lichtschimmer für betrogene Anleger

Betrugsfälle sind bei der Kapitalanlage nicht selten. Bei so genanten Schneeballsystemen wird die versprochene Rendite gar nicht erwirtschaftet, vielmehr stammen die Gewinnausschüttungen aus den Einzahlungen neuer Anleger. Und viele Anleger legen die vorgetäuschten Gewinne direkt wieder an – bis das ganze System zusammenbricht und der Anlagebetrug auffällt. Reingefallene Anleger sind dann gleich doppelt bestraft: Zum einen ist das Geld weg, zum anderen sollen sie auf … Continue reading Anlagebetrug: Lichtschimmer für betrogene Anleger »

Abgeltungsteuer: Antrag auf Günstigerprüfung nachträglich stellen?

Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer von 25 % an der Quelle – der sogenannten Abgeltungsteuer – ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Damit könnten Sie es steuerlich bewenden lassen – was aber manchmal für Sie doch nachteilig sein kann. Sie können Ihre Kapitalerträge aber auch in die Einkommensteuerveranlagung einbeziehen und beantragen, diese dann zum individuellen Steuersatz zu versteuern.

Freistellungsaufträge: Zu Jahresbeginn überprüfen und neu justieren!

Mit dem Freistellungsauftrag können Sie während des Jahres selbst über Ihren Sparerpauschbetrag verfügen und bis zu dieser Höhe Ihre Kapitalerträge brutto für netto kassieren. Damit wird verhindert, dass die Banken auf Kapitalerträge die Abgeltungsteuer einbehalten, die später im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu erstatten wäre. Der Freistellungshöchstbetrag – für alle erteilten Freistellungsaufträge – beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro.

Aktiengewinne: Wertpapiere vor dem Verkauf auf Kinder übertragen

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren unterliegen grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer, auf Antrag können sie aber auch mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden. Dann müssen sie in die Anlage KAP zur Einkommensteuersteuererklärung eingetragen werden; zudem ist die so genannte Günstigerprüfung zu beantragen. Dieses Verfahren ist günstig, wenn der Anleger neben den Kapitalgewinnen und -erträgen nur über geringe weitere Einkünfte verfügt. Bei Kindern … Continue reading Aktiengewinne: Wertpapiere vor dem Verkauf auf Kinder übertragen »