Freistellungsaufträge: Zu Jahresbeginn überprüfen und neu justieren!

Mit dem Freistellungsauftrag können Sie während des Jahres selbst über Ihren Sparerpauschbetrag verfügen und bis zu dieser Höhe Ihre Kapitalerträge brutto für netto kassieren. Damit wird verhindert, dass die Banken auf Kapitalerträge die Abgeltungsteuer einbehalten, die später im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu erstatten wäre. Der Freistellungshöchstbetrag – für alle erteilten Freistellungsaufträge – beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro.

Den Freistellungshöchstbetrag können Sie auf mehrere Bankinstitute aufteilen und dementsprechend mehrere Freistellungsaufträge erteilen. Wer mehrere Freistellungsaufträge erteilt hat und diese gelegentlich abändert, verliert schnell den Überblick. Wird ein Freistellungsauftrag bei einer Bank geändert oder neu erteilt, muss meist ein anderer Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank entsprechend angepasst werden.

Zinserträge bleiben selten bei einem Kreditinstitut über Jahre konstant:

  • Gelder werden bei einer Bank aufgelöst und bei einer anderen neu angelegt.
  • Geldanlagen haben steigende Zinssätze.
  • Ab- oder aufgezinste Anlagen werden fällig.
  • Die Ertragsausschüttung eines Investmentfonds kann oftmals nur schwer prognostiziert werden.

Kontrollieren Sie jetzt Ihre Freistellungsaufträge!

Prüfen Sie, bei welchen Banken Sie Freistellungsaufträge erteilt und welche Freibeträge Sie freigegeben haben. Falls Unklarheiten bestehen, erteilen Sie jedem in Betracht kommenden Institut einen neuen Freistellungsauftrag – ggf. mit dem Freistellungsbetrag von 0 Euro. Achten Sie bei der Änderung von Freistellungsaufträgen darauf, dass der Freistellungshöchstbetrag insgesamt nicht überschritten wird, denn sonst müssen Sie mit unangenehmen Fragen des Finanzamtes rechnen.

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Achten Sie deshalb bei der Änderung eines Freistellungsauftrages darauf, auch die anderen Aufträge entsprechend anzupassen. Machen Sie von allen Freistellungsaufträgen eine Kopie und bewahren Sie diese auf. Notieren Sie, wann Sie welcher Bank wie viel freigegeben haben. Tragen Sie hierzu in einer Tabelle alle Zinsen und Kreditinstitute ein, teilen dementsprechend Ihren Freistellungshöchstbetrag auf und vermerken jede Änderung.

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