Autor: Thilo Rudolph

Minijob: Aufgepasst bei der zulässigen Höchstarbeitszeit!

Zum 1.1.2019 ist der Mindestlohn um 35 Cent auf 9,19 Euro je Zeitstunde gestiegen. Zum 1.1.2020 soll eine weitere Erhöhung auf 9,35 EUR erfolgen. Die Steigerung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung („Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung“ vom 13.11.2018) und hat auch Auswirkungen auf die Höchstarbeitszeit.

Sozialabgaben: Höhere Beiträge für Gutverdiener im Jahre 2019

Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2019 die Sozialabgaben in der Sozialversicherung neu und höher festgesetzt. Es steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,5 Prozentpunkte, während der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte steigt.

Midijob: Ausweitung der Gleitzone auf 1.300 Euro ab Juli 2019

Bei Überschreiten der Minijob-Grenze von 450 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch in der sog. Gleitzone von 450 Euro bis 850 Euro (Midijob) werden die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet. Diese wird nach einer komplizierten Berechnungsformel ermittelt.

Steuerfreiheit für Zuschüsse und Jobtickets des Arbeitgebers

Arbeitgeberleistungen – Zuschüsse und Jobtickets – für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (z.B. Forstgebiet, Werksgelände) oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt (z.B. Busdepot, Fährhafen) gehören nach derzeitiger Rechtslage zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Baukindergeld: Wie die neue Förderung steuerlich behandelt wird

Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro je Kind … Continue reading Baukindergeld: Wie die neue Förderung steuerlich behandelt wird »

Steuerentlastung: Erhöhung des Grundfreibetrages 2019

Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, nicht mit Steuern belastet wird (Existenzminimum). Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist von Zeit zu Zeit eine Anpassung an die Inflation erforderlich. Und genau das wird wieder notwendig.

Einkommensgrenze für die Steuererklärungspflicht steigt

Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).

Ehrenamtliche Tätigkeit: Mitarbeit im AStA ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

In Baden-Württemberg wurde im Jahre 2012 die Verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt. Auch in anderen Bundesländern gibt es solche Organisationen. Der Studierendenschaft wurde als Gliedkörperschaft der Hochschule der Status einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst.

Außergewöhnliche Belastung: Alte Steuerbescheide werden korrigiert

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar (§ 33 EStG). Doch vorher müssen Sie einen Teil der Kosten selber übernehmen. Das Finanzamt kürzt Ihre Aufwendungen automatisch um die so genannte zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG).