Schlagwort: Zusatzbeitrag

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2026 auf 2,9 %

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2026 auf 2,9 %

Zum 1. Januar 2026 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich an. Was das für Versicherte und Arbeitgeber bedeutet und wer betroffen ist, erfährst du hier. Hintergrund: Was ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag? Seit dem Jahr 2015 erheben gesetzliche Krankenkassen neben dem einheitlichen Beitragssatz von 14,6 % einen sogenannten kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Dieser variiert je nach Krankenkasse und wurde zunächst ausschließlich vom Versicherten getragen. Seit 2019 … Continue reading Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2026 auf 2,9 % »

Krankenversicherung: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt

Seit 2015 müssen gesetzlich Krankenversicherte zusätzlich einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zahlen, der je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ist. Dieser Zusatzbeitrag war bis 2018 alleine vom Versicherten zu tragen. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag wie der normale KV-Beitrag von 14,6 % jeweils in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw. Rentenversicherung und Rentnern getragen.

Betriebsrenten: Beitragsentlastung bei der Krankenversicherung

Seit 2004 müssen Rentner auf Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mit dem allgemeinen Beitragssatz in voller Höhe von 14,6 % zahlen (vorher nur die Hälfte). Zusätzlich ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in voller Höhe zu zahlen, rund 1 bis 1,5 %. Für die gesetzliche Rente müssen Rentner nur den halben Beitragssatz zahlen. Hinzu kommt die Pflegeversicherung, ebenfalls in voller Höhe von 3,05 % plus 0,25 % … Continue reading Betriebsrenten: Beitragsentlastung bei der Krankenversicherung »

Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2020

Seit 2015 müssen gesetzlich Krankenversicherte zusätzlich zum KV-Beitrag einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag zahlen, der je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ist. Dieser Zusatzbeitrag war bis 2018 alleine vom Versicherten zu tragen. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag wie der normale KV-Beitrag jeweils in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw. Rentenversicherung und Rentnern getragen (geändert durch das „GKV-Versichertenentlastungsgesetz“ vom 11.12.2018).