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Rentenfreibetrag Witwenrente: Neuberechnung bei Einkommensanrechnung

Rentenfreibetrag Witwenrente: Neuberechnung bei Einkommensanrechnung

Ändert sich die Witwen- oder Witwerrente durch die Anrechnung eigenen Einkommens, kann das Auswirkungen auf die Steuer haben – insbesondere auf den Rentenfreibetrag. Viele wissen nicht, dass in solchen Fällen der Rentenfreibetrag Witwenrente neu berechnet wird. Erfahren Sie hier, wie die Finanzverwaltung damit umgeht, welche Urteile bereits vorliegen und wie Sie Ihre Steuerbescheide absichern können.

Witwen-/Witwerrente: Höherer Freibetrag ab Juli 2020

Bei der Witwen-/Witwerrente und Erziehungsrente wird eigenes Einkommen grundsätzlich angerechnet. Zunächst wird aus den Bruttoeinnahmen durch verschiedene Pauschalabzüge ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt. Dieses Nettoeinkommen bleibt in Höhe bestimmter Freibeträge anrechnungsfrei (siehe Tabelle). Soweit das Nettoeinkommen die Freibeträge übersteigt, wird es zu 40 % auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.

Wiederauflebensrente: Eine weitgehend unbekannte Rente kurz erklärt

Der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente fällt mit Ablauf des Monats weg, in dem der überlebende Ehegatte wieder heiratet. Es besteht dann Anspruch auf eine Rentenabfindung. Diese Abfindung bei der ersten Wiederheirat ist steuerfrei. Doch der Verlust der Witwenrente muss nicht auf ewig sein: Falls auch die neue Ehe aufgelöst wird, etwa durch Tod oder Scheidung, kann die bereits früher gewährte Rente nach dem … Continue reading Wiederauflebensrente: Eine weitgehend unbekannte Rente kurz erklärt »