Schlagwort: Schwarzer Anzug

Arbeitsmittel: Schwarzer Anzug keine typische Berufskleidung

Für die Berufsausübung benötigen viele Menschen eine besondere Kleidung. Die Ausgaben dafür sind steuerlich aber nur dann abziehbar, wenn es sich um „typische“ Berufskleidung handelt. Das ist zum einen Spezialkleidung; darunter fallen zumeist Schutzbekleidungen oder Uniformen. Zum anderen sind es Kleidungsstücke, die zumindest uniformartig beschaffen sind. Für die „Uniformartigkeit“ muss das jeweilige Kleidungsstück ein – deutlich sichtbares – Firmenlogo haben. Aber was ist mit bürgerlicher Kleidung?