Schlagwort: Berufskleidung

Influencer: Kleidung und Accessoires nicht absetzbar

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen wirft ein Licht auf die steuerliche Behandlung von Kleidung und Mode-Accessoires in unkonventionellen Berufsfeldern wie z.B. Influencer. Im Mittelpunkt steht eine Influencerin, deren Ausgaben für ihre Garderobe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden sollten. Doch das Gericht entschied anders.

Arbeitsmittel: Schwarzer Anzug keine typische Berufskleidung

Für die Berufsausübung benötigen viele Menschen eine besondere Kleidung. Die Ausgaben dafür sind steuerlich aber nur dann abziehbar, wenn es sich um „typische“ Berufskleidung handelt. Das ist zum einen Spezialkleidung; darunter fallen zumeist Schutzbekleidungen oder Uniformen. Zum anderen sind es Kleidungsstücke, die zumindest uniformartig beschaffen sind. Für die „Uniformartigkeit“ muss das jeweilige Kleidungsstück ein – deutlich sichtbares – Firmenlogo haben. Aber was ist mit bürgerlicher Kleidung?