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Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen: Neues Musterverfahren sorgt für Diskussionen

Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen: Neues Musterverfahren sorgt für Diskussionen

Ob der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar ist, beschäftigt aktuell die Finanzgerichte. Bislang gilt: Privatpersonen können den Rundfunkbeitrag grundsätzlich nicht als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Nun unterstützt der Bund der Steuerzahler ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung verfassungswidrig

Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Auch der „Rundfunkbeitrag“, der unabhängig von der Personen- und Gerätezahl für jede Wohnung zu zahlen ist, gehört zu den abziehbaren Unterkunftskosten. Aber fällt überhaupt ein Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung an?