Lohnsteuer: Neue Berechnung der Vorsorgepauschale ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Berechnung der Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuer grundlegend. Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen müssen.
Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Berechnung der Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuer grundlegend. Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen müssen.
Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer mit Steuerklasse VI berechnen, wenn ihnen keine steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers vorliegt. Doch es gibt Ausnahmen – und klare Fristen.
Optimieren Sie Ihr monatliches Nettogehalt! Statt auf Steuererstattungen bis zum Jahresende zu warten, können Sie mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bereits während des Jahres Lohnsteuer-Freibeträge eintragen lassen. Dies führt dazu, dass Ihr Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
Hatten Sie in diesem Jahr 2021 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
Hatten Sie im Jahr 2019 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.