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So laden Sie Elektrofahrzeuge steuerlich begünstigt

So laden Sie Elektrofahrzeuge steuerlich begünstigt

Wer ein E-Auto fährt, kann steuerlich profitieren – vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Ob beim Laden zu Hause oder im Betrieb: Elektrofahrzeuge sind steuerlich begünstigt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gesetzliche Regelungen gezielt nutzen. Von Steuerfreiheit über Pauschalen bis hin zu Zuschüssen – dieser Beitrag zeigt, wie Sie Elektrofahrzeuge steuerlich begünstigt laden können und welche Änderungen ab 2026 gelten.

Firmenwagen und Betriebs-Pkw: Verbesserung für Elektrofahrzeuge

Emissionsfreie Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge), die als Firmenwagen im Betriebsvermögen gehalten werden, sind derzeit besonders begünstigt: Für sie wird bei Arbeitnehmern der private Nutzungswert und bei Selbstständigen der Entnahmewert – statt mit 1 Prozent bzw. 0,5 Prozent – lediglich mit 0,25 Prozent bewertet. Gesetzestechnisch wird die Maßnahme durch eine Viertelung der Bemessungsgrundlage umgesetzt.

Elektrofahrzeug: Schätzung der Stromkosten für das Aufladen

Auch wenn die Zahlen noch niedrig sind: Immer mehr Unternehmer entscheiden sich bei der Neuanschaffung eines Firmen-Pkw für ein Elektrofahrzeug. Viele dieser Fahrzeuge werden nicht nur in der Firma, sondern auch zuhause aufgeladen. Zwar haben zahlreiche Nutzer eines Elektrofahrzeug hierfür eine eigenständige Lademöglichkeit oder zumindest einen eigenen Stromzähler angeschafft. Doch viele Besitzer laden den Pkw „an der heimischen Steckdose“ ohne gesonderten Stromzähler auf.