Schlagwort: Betriebliche Altersvorsorge

Kapitalabfindung für Direktversicherung: Verfassungsbeschwerde zur Fünftel-Regelung anhängig

Kapitalabfindung für Direktversicherung: Verfassungsbeschwerde zur Fünftel-Regelung anhängig

Die Kapitalabfindung für Direktversicherung bleibt steuerlich umstritten. Viele Arbeitnehmer haben über Jahre Beiträge in eine Direktversicherung eingezahlt und rechnen im Ruhestand mit einer planbaren Auszahlung. Kommt es statt einer laufenden Rente zu einer Einmalzahlung, folgt jedoch oft die steuerliche Ernüchterung: Die Kapitalleistung ist regelmäßig voll zu versteuern. Zusätzlich kann sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig sein.

Gehaltsumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umgewandelt werden. Hierbei bleiben bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2023: 3.624 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Diese Regelung macht die Gehaltsumwandlung besonders attraktiv, da sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von der Ersparnis der Sozialabgaben profitieren.