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Abgeordnetenbezüge



Wo werden Aufwandsentschädigungen von Gemeinderäten eingetragen?

Die Aufwandsentschädigungen von Gemeinderäten erfassen Sie bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Bereich "Weitere Einnahmen > Steuerfreie Aufwandsentschädigungen".
Aufwandsentschädigungen aus einer Bundes- oder Landeskasse, die in einem Bundes- oder Landesgesetz oder in einer Rechtsverordnung festgelegt und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen sind, sind stets in voller Höhe steuerfrei (§ 3 Nr. 12 Satz 1 EStG).

Hingegen sind Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen, die für öffentliche Dienste gezahlt werden, bis zu 250 Euro monatlich steuerfrei (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG). Bei einer ehrenamtlichen nebenberuflichen Tätigkeit für eine gemeinnützige Körperschaft bleiben nach § 3 Nr. 26a EStG jährlich 840 Euro der Einnahmen steuerfrei, wenn Sie keine höheren Ausgaben nachweisen.

Wo werden Aufwandsentschädigungen von Gemeinderäten eingetragen?


Feldhilfen

Versorgungsbezüge von Abgeordneten

Tragen Sie hier die Höhe der erhaltenen Versorgungsbezüge ein, die Sie als Abgeordneter erhalten haben.

Für die Versorgungsbezüge wird neben dem Versorgungsfreibetrag auch ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gewährt. Zusätzlich wird ein Werbungskostenpauschbetrag über 102 Euro angesetzt sofern Sie keine höheren Werbungskosten geltend machen können.

Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Geben Sie hier das Kalenderjahr (Format JJJJ) an, in dem Sie erstmalig Versorgungsbezüge erhalten haben.

Liegt das Jahr des erstmaligen Bezugs vor dem Jahr 2005, wird für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag immer das Jahr 2005 als maßgebliches Jahr zugrunde gelegt.

Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Geben Sie hier die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags an.

Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen, wie Sterbegeld oder Kapitalabfindungen.

erster Monat

Geben Sie den Zeitraum an, in dem Sie im laufenden Jahr 2023 erstmals Versorgungsbezüge erhalten haben.

Haben Sie für das ganze Jahr 2023 Versorgungsbezüge erhalten, brauchen Sie keinen Zeitraum zu erfassen.

Der Versorgungsfreibetrag wird um je ein Zwölftel für jeden Monat im Jahr 2023 gekürzt, für den Sie keine Versorgungsbezüge erhalten haben. Eine Kürzung ist in der Regel nur für das Jahr des erstmaligen Bezugs bzw. im Todesfall zu berücksichtigen.

Letzter Monat

Geben Sie den Zeitraum an, in dem Sie im laufenden Jahr 2023 erstmals Versorgungsbezüge erhalten haben.

Haben Sie für das ganze Jahr 2023 Versorgungsbezüge erhalten, brauchen Sie keinen Zeitraum zu erfassen.

Der Versorgungsfreibetrag wird um je ein Zwölftel für jeden Monat im Jahr 2023 gekürzt, für den Sie keine Versorgungsbezüge erhalten haben. Eine Kürzung ist in der Regel nur für das Jahr des erstmaligen Bezugs bzw. im Todesfall zu berücksichtigen.

Sterbegeld

Geben Sie die Höhe des Versorgungsbezugs in Sonderfällen für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags an. Ein Versorgungsbezug in Sonderfällen ist z.B. ein Sterbegeld oder eine einmalige Kapitalabfindung.

Steuerpflichtige Einnahmen ohne Vergütung für mehrere Jahre

Geben Sie hier bitte die Vergütungen an, die Sie als Abgeordneter erhalten haben.

Versorgungsbezüge für mehrere Jahre

Tragen Sie hier die Höhe der erhaltenen Versorgungsbezüge für mehrere Jahre ein, die Sie als Abgeordneter erhalten haben.

Für die Versorgungsbezüge wird neben dem Versorgungsfreibetrag auch ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gewährt. Zusätzlich wird ein Werbungskostenpauschbetrag über 102 Euro angesetzt, sofern Sie keine höheren Werbungskosten geltend machen können.

Anwartschaft auf Altersversorgung

Wenn aufgrund der Tätigkeit als Abgeordneter eine Anwartschaft auf Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung bestand, wählen sie bitte "ja" aus.

In diesem Fall wird der Altersvorsorgehöchstbetrag gekürzt um den fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze Ost.

Grund für die Vergütungen für mehrere Jahre

Geben Sie hier den Grund für die erhaltenen Bezüge für mehrere Jahre an.

Erhalten Sie Bezüge für mehrere Jahre, z. B. Nachzahlungen, Übergangsgeld in einer Summe oder Versorgungsabfindung, handelt es sich um eine "Vergütung für mehrjährige Tätigkeit", die nach der Fünftelregelung begünstigt ist.

Haben Sie Vergütungen für mehrere Jahre erhalten?

Wenn Sie Vergütungen für mehrere Jahre erhalten haben, wählen Sie hier bitte "ja" aus.

Werbungskosten

Geben Sie die Höhe der Werbungskosten an, die Ihnen in Verbindung mit der Abgeordnetentätigkeit entstanden sind.

Höhe der Vergütungen für mehrere Jahre

Geben Sie hier die Höhe der Vergütungen für mehrere Jahre an.

Erhalten Sie Bezüge für mehrere Jahre, z. B. Nachzahlungen, Übergangsgeld in einer Summe oder Versorgungsabfindung, handelt es sich um eine "Vergütung für mehrjährige Tätigkeit", die nach der Fünftelregelung begünstigt ist.


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