Ihre Unterrichtskosten werden zunächst bis zur Hälfte des Höchstbetrags in voller Höhe anerkannt und darüber hinaus zu 75%, bis die zweite Hälfte des Höchstbetrages ausgeschöpft ist. Insgesamt darf aber der Höchstbetrag nicht überschritten werden.
Familie Maier ist am 15.07.2019 von Hamburg nach Berlin zogen. Für Ihre Tochter entstanden 2019 zusätzliche Unterrichtskosten in Höhe von 1.500 Euro. Abzugsfähig sind zunächst einmal 1.022,50 Euro, also die Hälfte von 2.045 Euro. Von dem noch nicht berücksichtigten Betrag in Höhe von 477,50 Euro (1.500 Euro minus 1.022,50 Euro) sind weitere 358 Euro absetzbar (75 Prozent von 477,50 Euro).
Insgesamt kann Familie Maier in der Einkommensteuererklärung 2019 Unterrichtskosten von 1.380 Euro geltend machen.