Zweitwohnsitzsteuer – Fälligkeit, steuerliche Absetzbarkeit und Befreiungsmöglichkeiten

Viele Menschen bewohnen aus beruflichen Gründen neben ihrem Hauptwohnsitz eine Nebenwohnung. Worauf es bei der Suche nach dem Zweitwohnsitz ankommt und was es mit der Zweitwohnungssteuer auf sich hat, erfahren Sie hier.

Die optimale Zweitwohnung

Eine optimale Zweitwohnung muss weder groß noch üppig ausgestattet sein. Hier stehen andere Prioritäten im Vordergrund. Die Wohnung sollte bedarfsgerecht und nicht teuer sein. Wichtig ist auch, dass sich die Nebenwohnung in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsstelle befindet. Schließlich ist in den meisten Fällen die Arbeitsstelle der Grund für das Anmieten eines Zweitwohnsitzes. In großen Metropolen ist es meist gar nicht so einfach, eine preiswerte Mietwohnung zu finden, denn die Konkurrenz ist groß. Mit diesen Tipps zur Wohnungssuche bekommen Sie bestimmt dennoch den Zuschlag für eine schöne Nebenwohnung.

Warum erheben viele Städte eine Zweitwohnsitzsteuer?

Für jeden Erstwohnsitz bekommen Gemeinden einen Steuerausgleich vom Bund, für Nebenwohnungen jedoch nicht. Mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wollen sie die Bürger dazu bewegen, lieber einen Erstwohnsitz anzumelden.

Wie groß die Nebenwohnung ist, spielt für die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer keine Rolle. In manchen Gemeinden gilt sogar ein Dauercamping-Platz als Zweitwohnung. Andere Kommunen prüfen vor Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer, ob die Wohnung mit einem Bad oder einer Kochnische ausgestattet ist.

Fakt ist: Wenn Sie eine Nebenwohnung anmelden und sich länger als sechs Monate im Jahr dort aufhalten, kann die zuständige Gemeindeverwaltung eine Zweitwohnsitzsteuer erheben.

Abgrenzung: Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz

Nach den Regelungen des Bundesmeldegesetzes gilt eine Wohnung als Hauptwohnung, wenn sich der Benutzer überwiegend dort aufhält. Eine Ausnahme dieser Regelung gilt oft für Ehepartner, Studenten sowie Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung haben: Hier geht das Gesetz meist davon aus, dass der Lebensmittelpunkt dort ist, wo Ehepartner beziehungsweise Familie und Freunde leben und erkennt diesen Wohnsitz als Hauptwohnsitz an – auch wenn sich die betroffene Person überwiegend am Nebenwohnsitz aufhält.

Als Zweitwohnsitz definiert die Rechtsgrundlage eine inländische Wohnstätte, die nicht als Hauptwohnung verwendet wird. Wenn Sie beispielsweise eine Ferienwohnung an der Nordsee haben und sich für längere Zeit im Jahr dort aufhalten, gilt diese Unterkunft meist als Zweitwohnsitz.

Fälligkeit und Höhe der Zweitwohnsitzsteuer

Erhebt die Gemeinde eine Zweitwohnsitzsteuer, wird sie einmal im Jahr fällig. Die Höhe errechnet sich anhand eines prozentualen Anteils der Jahresnettokaltmiete. Den prozentualen Anteil legt jede Gemeinde eigenständig fest. Köln erhebt beispielsweise zehn Prozent der jährlichen Nettokaltmiete als Zweitwohnsitzsteuer. In Leipzig liegt der Anteil bei 16 Prozent.

Kann der Zweitwohnsitz steuerlich geltend gemacht werden?

Die Zweitwohnsitzsteuer wird steuerlich als doppelte Haushaltsführung anerkannt, wenn die Wohnung aus beruflichen Gründen genutzt wird und die Mietkosten mindestens zehn Prozent der Kosten des Hauptwohnsitzes ausmachen.

Hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit wird unterschieden, ob der Antragsteller Arbeitnehmer oder selbstständig tätig ist:

• Als Arbeitnehmer können Sie die Zweitwohnsitzsteuer als Werbungskosten in der Anlage N Ihrer privaten Steuererklärung deklarieren
• Sind Sie

tätig, stellt der Aufwand eine Betriebsausgabe dar, die Sie in Ihrer Gewinnermittlung ansetzen dürfen

Zu beachten ist, dass mit der Nichtanmeldung der Nebenwohnung und dem Nichtzahlen der Zweitwohnsitzsteuer der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Es drohen entweder eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Gibt es Befreiungsmöglichkeiten von der Zweitwohnsitzsteuer?

Jede Person, die einen Zweitwohnsitz unterhält, muss diesen bei der zuständigen Behörde anmelden und damit rechnen, dass die Steuer erhoben wird. Ausgenommen von der Zahlungspflicht sind Berufspendler, die die Zweitwohnung während der Arbeitswoche nutzen und am Wochenende nach Hause fahren. Für die Anerkennung der Steuerbefreiung wird vorausgesetzt, dass diese Personen verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind.

Für Azubis und Minderjährige gilt: Befreit ist, wer einen Zweitwohnsitz bei den Eltern oder einem (geschiedenen) Elternteil hat und noch finanziell von den Eltern abhängig ist. Darüber hinaus sind auch Personen von der Zahlung der Zweitwohnungssteuer befreit, die in Alten- oder Pflegeheimen leben, zeitweise in einem Hotel wohnen oder im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes, Zivildienstes oder Wehrdienstes eine Gemeinschaftsunterkunft beziehen.

6 Kommentare zu “Zweitwohnsitzsteuer – Fälligkeit, steuerliche Absetzbarkeit und Befreiungsmöglichkeiten”:

  1. Jens

    Diese Aussage ist schlichtweg FALSCH: „Ausgenommen von der Zahlungspflicht sind Berufspendler, die die Zweitwohnung während der Arbeitswoche nutzen und am Wochenende nach Hause fahren. Für die Anerkennung der Steuerbefreiung wird vorausgesetzt, dass diese Personen verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind.“ Einzig diese Gründe sprechen nicht für den Ausschluss zur Zweitwohnsitzsteuer, sie ist trotzdem fristgerecht jährlich zu zahlen. Sollte dieser Satz richtig sein, klage ich gegen den deutschen Staat.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Jens,

      wie kommen Sie zu der Aussage, dass die Information falsch sind?

      Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer für verheiratete Berufspendlern verfassungswidrig ist. (siehe BVG, Az. 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03).

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Steuererklärung-Student.de

  2. Aileen

    Ich 18 Jahre, habe gerade die Schule beendet und absolviere fern der Familie zur Zeit Freiwilligendienst für 1 Jahr und musste eine eigene Wohnung mieten. Leider war in einer Gemeinschaftsunterkunft kein Platz mehr. Kann ich mich da irgendwie Von der Zweitwohnungssteuer befreit werden.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Aileen,

      bitte wenden Sie sich mit der Frage bitte direkt an Ihre Kommune, da die Regelungen zur Zweitwohnungssteuer von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Steuererklaerung-Student.de

  3. Goran

    Wie kann es sein, dass ein Student der keine Einkuenfte hat und seinen Hauptsitz bei den Eltern und wegen des Studiums eine Zweitwohnung (die von den Eltern bezahlt wird) hat, steuern bezahlen muss?
    Und jemand der Verheiratet oder in einer Partnergemeinschaft lebt, Berufsbendingt pendeln muss und daher eine Zweitwohnung hat, Geld verdient, von der Steuer befreit wird?
    Wo liegt da der Unterschied? Das heisst ein Student der kein Einkommen hat wird schlechter gestellt als ein Berufspendler der ein Einkommen hat.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Goran,

      die Zweitwohnsteuer ist eine Gemeindesteuer und wird daher über unterschiedlich geregelt. Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte an Ihre Gemeinde vor Ort.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Steuererklaerung-student.de

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