Schlagwort: Unterhaltszahlung

Unterstützung bedürftiger Personen: Unterhalt bereits im Januar 2023 leisten!

Wer Angehörige finanziell unterstützt, darf seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen für die „Unterstützung bedürftiger Personen“ steuerlich geltend machen. Allerdings muss eine gesetzliche Unterhaltspflicht bestehen (§ 33a Abs. 1 EStG). Im Jahre 2023 sind bis zu 10.908 Euro abziehbar. Eine zumutbare Belastung wird dabei nicht gegengerechnet, wohl allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, soweit diese 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Wichtig ist aber, dass … Continue reading Unterstützung bedürftiger Personen: Unterhalt bereits im Januar 2023 leisten! »

Unterhaltszahlungen besser bereits im Januar leisten

Unterhaltszahlungen an Angehörige sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzbar, sofern eine entsprechende Verpflichtung besteht und das eigene Einkommen und Vermögen des Unterhaltsempfängers bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Zudem gilt in 2020 ein Höchstbetrag von 9.408 Euro für die abziehbaren Leistungen. Doch die Zahlungen sollten nicht zu spät geleistet werden.