Wohn-Riester: Umwidmung des Darlehens jetzt förderunschädlich möglich
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bringt Klarheit für Riester-Sparer: Auch ein umgewidmetes Darlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen mit gefördertem Altersvorsorgekapital getilgt werden. Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie hier.
