Schlagwort: Fünftelregelung

Fünftelregelung: Wegfall beim Lohnsteuerabzug

Außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen, Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, sind nach der sogenannten Fünftelregelung gemäß § 34 EStG steuerbegünstigt. Dadurch soll die Progressionswirkung des Steuertarifs infolge Zusammenballung von Einkünften etwas abgemildert werden. Nach geltendem Recht kann die Tarifermäßigung des § 34 EStG für die „sonstigen Bezüge“ bereits durch den Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (§ 39b Abs. 3 Satz 9 EStG).

Erwerbsminderungsrente: Kein Steuervorteil für rückwirkende Rentennachzahlung

Nicht selten werden Renten oder Pensionen nach Streitfragen für mehrere Jahre in einem Betrag nachgezahlt. Eine solche Rentennachzahlung gilt steuerlich als „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ und gehört damit zu den außerordentlichen Einkünften. Diese außerordentlichen Einkünfte sind mit dem maßgeblichen steuerpflichtigen Besteuerungsanteil nach der sog. Fünftel-Regelung begünstigt. Vorausgesetzt, die Nachzahlung erstreckt sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume und umfasst einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten (§ … Continue reading Erwerbsminderungsrente: Kein Steuervorteil für rückwirkende Rentennachzahlung »

Riester-Rente: Abfindung einer Kleinbetragsrente vor 2018 steuerbegünstigt?

Riester-Renten sind nur dann mittels Zulage und ergänzendem Sonderausgabenabzug begünstigt, wenn sie lebenslange Rentenzahlungen vorsehen. Unschädlich ist eine Kapitalzahlung in Höhe von 30 % des Sparkapitals zu Rentenbeginn. Förderunschädlich ist auch die Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase, ohne dass die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen (§ 93 Abs. 3 EStG).

Überstundenvergütung: Ermäßigte Besteuerung möglich?

Erhalten Sie eine Vergütung für mehrere Jahre zusammengeballt in einem Jahr ausgezahlt, frisst die Steuerprogression einen ganz beträchtlichen Teil davon auf. Erfreulicherweise gibt es aber in diesem Fall die Steuervergünstigung nach der Fünftelregelung, denn Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit gehören zu den „außerordentlichen Einkünften“. Was ist aber, wenn eine Überstundenvergütung für mehrere Jahre nachträglich ausgezahlt werden.