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Sonnenschutz als energetische Maßnahme förderfähig

Seit dem 1.1.2020 werden bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim steuerlich gefördert. Geregelt ist dies in § 35c des Einkommensteuergesetzes. Die Steuervergünstigung ist attraktiv, da ein unmittelbarer Abzug von der Steuerschuld erfolgt. Und sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Maßnahmen zum Sonnenschutz in Anspruch genommen werden.