Schlagwort: Erwerbsnebenkosten

Immobilienkauf und -verkauf: Neues Recht zur Maklerprovision ab 2021

Bei der Vermittlung von Wohnmietverträgen gilt seit dem 1.6.2015 das sog. „Bestellerprinzip“. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Das Abwälzen der Provisionspflicht auf einen Dritten ist bei der Vermittlung von Mietwohnungen nicht mehr zulässig. Ein Wohnungssuchender ist nur noch dann zur Zahlung der Maklercourtage verpflichtet, wenn er in Textform einen Vermittlungsvertrag geschlossen hat und der Makler sich die Wohnung … Continue reading Immobilienkauf und -verkauf: Neues Recht zur Maklerprovision ab 2021 »