Schlagwort: Billigkeitsregelung

Höhere Einspeisevergütung für Solarstrom

Fotovoltaik wird wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), das am 30.7.2022 in Kraft getreten ist und in vielen Punkten erst ab 1.1.2023 gilt. Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und eine deutlich höhere Einspeisevergütung. In diesem Jahr sollen 7 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen, im kommenden Jahr schon 9 … Continue reading Höhere Einspeisevergütung für Solarstrom »

Kindergeld: Vorsicht bei Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Für ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr wird Kindergeld auch dann gezahlt, wenn sich das Kind in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Beispiel: Nach dem Abitur möchte das Kind eine kaufmännische Ausbildung beginnen, muss aber einige Monate bis zum Ausbildungsbeginn warten. Auch wenn das Kind nach dem Schulabschluss auf den Start seines freiwilligen sozialen Jahres wartet, wird für den Übergangszeitraum Kindergeld … Continue reading Kindergeld: Vorsicht bei Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten »

Fotovoltaikanlagen: Steuerbefreiung trotz vollständiger Netzeinspeisung

Viele Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen möchten das neue Liebhaberei-Wahlrecht nutzen, um sich die lästige Einnahmen-Überschussrechnung zu sparen und eventuelle Gewinne nicht mehr versteuern zu müssen. Allerdings reißt die Flut der Zweifelsfragen nicht ab und die Finanzverwaltung schafft es obendrein, diese nicht gesammelt in einem einzigen Schreiben zu beantworten, sondern die Antworten vielmehr über diverse Publikationen zu verteilen.

Fotovoltaik: Handwerkerleistungen bei Nutzung des Wahlrechts nicht vergessen

Wie berichtet, lässt das Bundesfinanzministerium Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht„). Trotz Liebhaberei können Sie aber u.a. Handwerkerleistungen in der Steuererklärung geltend machen.

Fotovoltaikanlage: Investitionsabzugsbetrag vs. Billigkeitsregelung

Wie bereits mehrfach berichtet, lässt das Bundesfinanzministerium Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Fotovoltaikanlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht„). Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden.