Schlagwort: Betreuung

Ehrenamtliche Betreuer: Aufwandsentschädigung und Freibeträge

Für Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln, bestellt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer. Neben Berufsbetreuern werden überwiegend ehrenamtliche Betreuer eingesetzt. Ehrenamtliche Betreuer können eine Aufwandsentschädigung verlangen.

Steuerbonus gilt auch fürs „Gassi gehen“

Der Bundesfinanzhof hat inzwischen geklärt, dass die Versorgung und Betreuung eines Haustieres – mitsamt den Anfahrtskosten – durch einen Dienstleister eine haushaltsnahe Dienstleistung darstellt und deshalb ebenfalls gemäß § 35a EStG steuerbegünstigt ist (BFH-Urteil vom 3.9.2015, VI R 13/15). Strittig war lange Zeit die Frage, ob der Steuerbonus auch für das Ausführen eines Hundes („Gassi gehen“) über die Grundstücksgrenzen hinaus steuerbegünstigt ist?

Ambulante Pflege im eigenen Haushalt: Steuerermäßigung für Angehörige

Die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kranken, alten Menschen und pflegebedürftigen Personen gehört zu den haushaltsnahen Tätigkeiten, sodass hier die Steuervergünstigung nach § 35a EStG in Betracht kommt. Im Jahre 2019 hat der Bundesfinanzhof leider – gegen die großzügige Haltung des Fiskus – entschieden, dass die Steuermäßigung gemäß § 35a EStG nur für Aufwendungen gewährt wird, die einem Steuerbürger für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder … Continue reading Ambulante Pflege im eigenen Haushalt: Steuerermäßigung für Angehörige »

BEA-Freibetrag: Anforderungen an die nicht unwesentliche Betreuung

Bei Geschiedenen kann der BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) unabhängig und abweichend vom Kinderfreibetrag von einem Elternteil auf den anderen Elternteil übertragen werden. Es genügt ein einseitiger Antrag des betreuenden Elternteils, ohne dass weitere Nachweise oder Begründungen vorgelegt werden müssen. Der BEA-Freibetrag kann nur für minderjährige Kinder auf einseitigen Antrag des betreuenden Elternteils übertragen werden.