Schlagwort: Berufsgenossenschaft

Unfallversicherung: Arbeitsunfall auf dem Weg zum Getränkeautomaten

Bei Arbeitsunfällen sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert (§ 8 SGB VI). Auch das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, ist grundsätzlich versichert. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten im Betrieb, sei dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Fahrgemeinschaften: Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert

Angesichts extrem gestiegener Kraftstoffpreise erleben Fahrgemeinschaften ihre Renaissance. Wenn mehrere Personen in Fahrgemeinschaft zur Arbeit fahren, spart jeder nicht nur Benzinkosten, sondern auch Steuern. Denn jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft kann die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, wer fährt und wer bloß mitfährt.

Arbeitsunfälle im Homeoffice: Versicherungsschutz per Gesetz erweitert

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung. Sie sind versichert über die gesetzliche Unfallversicherung und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert (§ 8 SGB VII). Probleme gibt es dabei immer wieder bei Arbeitsunfällen im Homeoffice. Die Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht, kann für den Betroffenen große finanzielle Folgen haben.