Neue Ländergruppeneinteilung ab 2021 für Angehörigen im Ausland

Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Für bedürftige Angehörige und für Kinder, die dauernd im Ausland leben, werden der Unterhaltshöchstbetrag und der Anrechnungsfreibetrag für eigenes Einkommen entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt. Je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat erfolgt eine Kürzung nach Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel.

Ob und für welche Länder gekürzt wird, legt das Bundesfinanzministerium von Zeit zu Zeit in einer sogenannten Ländergruppeneinteilung fest. Die Ländergruppeneinteilung wird ebenfalls bei bestimmten anderen Steuervergünstigungen angewandt, nämlich

  • beim Kinderfreibetrag für Kinder im Ausland
  • beim BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) für Kinder im Ausland
  • für die Höhe des Ausbildungsfreibetrags für Kinder im Ausland
  • für die Berechnung der Kinderbetreuungskosten für Kinder im Ausland sowie
  • bei der Ermittlung der Einkommensgrenze bei Grenzpendlern für deren Antrag auf Besteuerung als unbeschränkt steuerpflichtig.

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium eine neue Ländergruppeneinteilung für das Jahr 2021 bekannt gegeben (BMF-Schreiben vom 11.11.2020, Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2021).

  • Leben Angehörige in Staaten der Ländergruppe 2, sind im Jahre 2021 Unterhaltsleistungen – statt bis zu 9.744 Euro – nur bis zu 7.308 Euro absetzbar. Dies gilt für die EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Griechenland, Kroatien, Malta, Polen, Portugal, Slowakei, Tschechien, Slowenien, Ungarn und Zypern.
  • Unterhaltszahlungen an Angehörige in Staaten der Ländergruppe 3 sind lediglich bis zu 4.872 Euro absetzbar. Dies betrifft die EU-Staaten Bulgarien und Rumänien.

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Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers werden auf den (gekürzten) Unterhaltshöchstbetrag angerechnet, soweit sie den (gekürzten) Anrechnungsfreibetrag überschreiten. Doch bei dieser Einkommensermittlung werden folgende Freibeträge nicht entsprechend der Ländergruppeneinteilung gekürzt:

  • Werbungskosten-Pauschbeträge von 102 Euro bei Renten und Versorgungsbezügen,
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro bei Arbeitslohn,
  • Sparerpauschbetrag von 801 Euro bei Kapitalerträgen sowie
  • Kostenpauschale von 180 Euro bei Bezügen

(BMF-Schreiben vom 7.6.2010, BStBl 2010 I S. 588, Tz. 28).

10 Kommentare zu “Neue Ländergruppeneinteilung ab 2021 für Angehörigen im Ausland”:

  1. Ralf Müller

    Ihre Darstellung ist falsch. Laut dem Link auf das Schreiben des Finanzministeriums ist Ungarn in Gruppe 2, nicht in Gruppe 3 wie in Ihrem Text.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Ralf,

      vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Fehler korrigiert.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Steuererklärung-Student.de

  2. wilhelm huellwegen

    hallo /student/texte/2023/310/ alle meine leiidensgenossen hier ist wilhelm
    ich bin rentner und lebe seid 2015 in algerien (meine frau ist von hier)
    jetzr hat mir das finanzamt einen steuerbescheid ueber eine nachzahlung von fastt 10000.00 euro
    grund ist die laendergruppeneinttelung nach lebenshaltngskosten da wurde algerien bisher in laenndergruppe 3 eingteteilt das heisst die normalensteuer freibetraege werden um die haelfte gekuerzt es muss aber einen antrag auf unbeschraenkte steuerpflicht gestellt sonst wird alles versteuert fuer dieses jahr fallen wohl keine steuern an aber fuer das jahr2021 wirde algerien in laendergruppe 4 eingeteilt so das fuer veheiratete nir noch die haelfte vom stuerfrreibetrag uebrig bleiibt in deutschland hat ein ehepaar rund24000.00euro frei ehe es steuern zahlen muss hier in algerien darf ich an das finanzamt in deutschland alles was ungefaehr im naechsten jahr uber10000.00euro liegt versteuern so das ich bei meiner rentre monatlch 1480.00euro ungefaehr 1900.00euro an das finanzamt ueberweiisen darf
    wenn es nicht so ernst waere es zum totlachen in deutschland gelte ich als arm und hier soll ich steuern zahlen ich werde aber nlcht bezahlen da meine rente schon unter den existenmlnium dasheisst ich lliege mit meiner rente schon unterhalb pfaendungsfreien betrag der fuer vverheiratete bei etwas ueber 1600.00euro liegt

  3. Kostadinovska

    In welcher Gruppe gehört Nord Mazedonien und wie hoch ist die unterhsltsleistung dort für Eltern?
    Bitte um eine Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Danke

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Kostadinovska,

      Nordmazedonien wird aktuell in Gruppe 3 eingestuft. Unterhaltszahlungen an Angehörige in Staaten der Ländergruppe 3 sind bis zu 4.872 Euro absetzbar.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Steuererklärung-Student.de

  4. Marta

    Hallo,

    Wie sind die Unterhaltszahlungen an Angehörige in Staaten der Ländergruppe 3 bis zu 4.872 Euro absetzbar zu verstehen?
    Darf man für eine unterstütze Person bis zu 4.872 Euro absetzen oder nur die Hälfte?
    MfG

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Marta,

      für Staaten der Ländergruppe 3 kann man Unterhaltszahlungen bis maximal 4.872 Euro in 2021 geltend machen. Das entspricht dem halben Grundfreibetrag, also 50% von 9.744 Euro in 2021.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Steuererklaerung-Student.de

  5. Brigitte Meister

    Hallo,
    wenn die im Ausland lebenden Eltern UND die i Ausland lebende Ehefrau finanziell unterstützt werden, kann dann der Betrag zweimal angesetzt werden?
    Vielen Dank im Voraus.
    Brigitte

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Brigitte,

      Sie können sowohl Ihre Eltern als auch Ihre Ehefrau im Ausland unterstützen. Leben die alle unterstützten Personen im selben Haushalt, werden die Unterhaltsleistungen gleichmäßig auf alle im Haushalt lebenden Personen verteilt. Weitere Informationen finden Sie hier.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Steuererklaerung-Student.de

  6. Lucky 77

    Guten Abend,

    Diese Ländergruppeneinteilung ist eine absolute Diskriminierung!! Zu meine Fall: Arbeitnehmer in Deutschland Jahresgehalt ca 145 tausend. Mein Wohnsitz ist in DE Zweitwohnsitz Warschau Polen, meine Frau und drei Kinder haben leben in Warschau. Laut Ländergruppeneinteilung wird der Kinderfreibetrag um 1/4 gekürzt da die Lebensverhältnisse günstiger in (Polen) Warschau sind, als Beispielweise auf irgendeinem Dorf in Deutschland!!!! Ich bekäme normal eine Steuererstattung von ca 9500 Euro (Günstigerprüfung) aber durch den Wohnsitz der Kinder wird der Freibetrag einfach gekürzt und ich bekomme fast nichts!!! Seit Januar 2021 bin ich in Deutschland beschäftigt, aber durch diese Entscheidung habe ich mein Arbeitgeber außerhalb Deutschlands gewechselt!!! Fast 60k an Steuern und Sozialabgaben kassiert wie jeder andere der in Deutschland arbeitet, und durch genau diese Entscheidung laufen die Fachkräfte Deutschland davon Bravo!!

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