Feldhilfe:
Erneuerung der Heizungsanlage
Geben Sie die Kosten für die Erneuerung Ihrer Heizungsanlage an.
Die Erneuerung der folgenden Heizungsanlagen ist steuerlich gefördert:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellen
- Mini-Kraft-Wärmekopplung–Mini KWK (Blockheizkraftwerke)
- Anschluss an ein Wärmenetz
Für neue Gasheizungen ist grundsätzlich keine Steuerermäßigung möglich. Sonderregeln gelten nur für bestimmte „Renewable Ready“-Anlagen, deren Einbau vor dem 1. Januar 2023 begonnen wurde.