Feldhilfe:
Beginn der Maßnahme
Tragen Sie den Beginn der energetischen Maßnahme ein.
- Bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen: das Datum des Bauantrags.
- Bei Maßnahmen mit einzureichenden Bauunterlagen: das Datum der Einreichung.
- In allen anderen Fällen: den tatsächlichen Beginn der Arbeiten vor Ort.
Planung, Beratung oder der Abschluss eines Vertrags gelten noch nicht als Beginn der Maßnahme.