Feldhilfe:
Wird ein Nachweis (z.B. bei erstmaliger Beantragung) beigefügt?
Wähle "ja", wenn du den Hinterbliebenen-Pauschbetrag für 2025 erstmals beantragen und die entsprechenden Nachweise noch nicht beim Finanzamt eingereicht wurden.
Als Nachweis genügt in der Regel ein Rentenbescheid oder eine Bescheinigung des Versorgungsträgers.
Wähle "nein", wenn du den Pauschbetrag bereits in den Vorjahren erhalten hast und die Nachweise dem Finanzamt schon vorliegen.