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Steuererklaerung-Student.de FAQs

 


Feldhilfe: Höhe der steuerfreien Erstattung

Trage hier die steuerfrei erhaltenen Erstattungen für Kinderbetreuungskosten ein, z. B. Zuschüsse deines Arbeitgebers.

Die Erstattungen mindern die abziehbaren Kinderbetreuungskosten und müssen daher angegeben werden.

Hierzu zählen z. B. Zuschüsse zu Kita-, Krippen- oder Hortgebühren sowie zur Betreuung durch Tagesmütter oder vergleichbare Einrichtungen.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind grundsätzlich nur für noch nicht schulpflichtige Kinder möglich.