Feldhilfe:
Hat <%0100301%> 2025 laufende Hinterbliebenenbezüge erhalten?
Wähle "ja", wenn du 2025 begünstigte Hinterbliebenenbezüge erhalten hast und den Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen möchtest.
Wähle "nein", wenn du keine solchen Bezüge erhalten hast oder nur eine normale Witwen-, Witwer- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehst.
Die normale gesetzliche Witwenrente oder Waisenrente zählt nicht zu den begünstigten Hinterbliebenenbezügen.
Beispiele
- Du erhältst eine Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung: kein Anspruch → Antwort "nein".
- Du erhältst eine Hinterbliebenenrente wegen eines tödlichen Arbeitsunfalls: Anspruch möglich → Antwort "ja".